Alles, was Otto Normalverbraucher zum Thema Gewerbeabfall wissen muss

Gepostet von am 31. Jan 2017

Alles, was  Otto Normalverbraucher zum Thema Gewerbeabfall wissen muss

Wir haben hier auf dem Wertstoffblog bereits mehrfach über die Notwendigkeit der Verwertung von Siedlungsabfällen gesprochen Doch was ist eigentlich mit den sogenannten Gewerbeabfällen? Wie viel fällt davon alljährlich an und wie unterscheidet sich Gewerbeabfall eigentlich von herkömmlichen Hausmüll? Und wie steht’s um die Verwertungschancen von Gewerbeabfall? Fragen über Fragen – die ich hier zu beantworten versuche.

Gewerbeabfall ist gewerblicher Siedlungsabfall

Gewerbeabfall ist laut dem BMUB, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Teil des Siedlungsabfalls. Es handelt sich dabei um hausmüllähnlichen Abfall aus Gewerbe (Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Handel) und Industrie, wie er beispielsweise in Praxen von Ärzten und Rechtsanwälten, in Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen anfalle und getrennt vom Hausmüll angeliefert oder eingesammelt werde. Gut zu wissen: Mitunter wird auch der Begriff Geschäftsmüll verwendet, wenn von Gewerbeabfall die Rede ist. Zu den sogenannten gemischten Gewerbeabfällen zählen im Einzelnen:

  • Papier, Pappe, Kartonage
  • Kunststoffabfälle
  • Gummiabfälle
  • Holzabfälle Klasse I bis III
  • Korkabfälle
  • geringe Mengen an Glasabfällen
  • Metalle
  • Styroporabfälle
  • Verpackungsabfälle
  • ungefährliche Produktionsabfälle
  • Textilien
  • Verbundmaterialien

Der Überblick darüber, was Gewerbeabfälle sind, wird klarer, wenn man die folgende Liste der nicht als Gewerbeabfall zu deklarierenden Abfälle liest:

  • flüssige Abfälle
  • Bio-Abfall
  • Abfall aus Kantinen und Küchen
  • Bauschutt
  • gefährliche Abfälle
  • Dachpappe
  • Mineralwolle
  • Asbest
  • Holzabfälle klasse IV
  • Altreifen
  • Sonderabfall wie Öle, Farben, Lacke & Co.

Die Mengenanteile der einzelnen Inhaltsstoffe von Gewerbeabfall sind je nach müllabwerfender Branche unterschiedlich und können daher auch deutlich von der typischen Hausmüllzusammensetzung abweichen.

Gewerbeabfallverordnung regelt den Umgang mit Gewerbeabfall

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle werden von der Gewerbeabfallverordnung (kurz: GewAbfV) geregelt. In Langform heißt das Gesetz: „Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen“. Die GewAbfV wurde 2002 erlassen, die derzeit jüngste Änderung soll am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten.

Als Verbraucher sollte man wissen, dass Gewerbebetrieben mit Paragraf 3 Absatz 1 der Gewerbeabfallverordnung vorgeschrieben wird, ihre Abfälle bereits an der Anfallstelle zu trennen, um eine möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle zu gewährleisten.

(1) Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst hochwertigen Verwertung haben Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen die folgenden Abfallfraktionen jeweils getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu befördern und einer Verwertung zuzuführen:

  1. Papier und Pappe (Abfallschlüssel 20 01 01 gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis), 
  2. Glas (Abfallschlüssel 20 01 02), 
  3. Kunststoffe (Abfallschlüssel 20 01 39), 
  4. Metalle (Abfallschlüssel 20 01 40) und 
  5. biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle (Abfallschlüssel 20 01 08), biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle (Abfallschlüssel 20 02 01) und Marktabfälle (Abfallschlüssel 20 03 02). 

Die Erzeuger und Besitzer können eine weitergehende Getrennthaltung innerhalb der genannten Abfallfraktionen vornehmen. 

Gewerbetreibende müssen ihren Abfall demnach trennen – in Problemstoffe, Bauschutt, brennbaren und nicht brennbaren Restmüll und die sieben Wertstoffe (Papier, Pappe, Kartonagen, unbehandeltes Holz, Glas, Metall, Kunststoffe, Verbunde aus verschiedenen Werkstoffen und organische Abfälle). Nicht verwertbare Abfallfraktionen seien laut Verordnung der entsorgungspflichtigen Körperschaft beziehungsweise dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Abfallwirtschaftsunternehmen, Kommune, Verband) zu überlassen.

Gewerbebetriebe sind laut der GewAbfV grundsätzlich von der kommunalen Andienungspflicht ihrer Abfälle entbunden. Sie können sich also einen fachlich geeigneten, privaten Dienstleister für die Verwertung ihres Abfalls wählen.

Gewerbeabfall ist kein Produktionsabfall

Bei Gewerbeabfall handelt es sich in der Regel nicht um Produktionsabfälle aus Industriebetrieben, die Übergänge sind aber fließend. Nur der Vollständigkeit halber: Produktionsrückstände setzen sich nicht annähernd wie üblicher Hausmüll zusammen. Sie sind branchenspezifisch zusammengesetzt. Oft sind Produktionsabfälle sogenannte Monoabfälle. Die sollten möglichst firmenintern im Kreislauf geführt werden (Vermeidung von Abfällen). Ist das nicht machbar, sind Produktionsabfälle einer hochwertigen Verwertung zuzuführen oder thermisch behandeln zu lassen und dann zu beseitigen. Produktionsabfälle können je nach Zusammensetzung gefährlich oder ungefährlich sein.

All den theoretischen Ausführungen bislang entnehme ich folgendes:

Die große Chance zur Verwertung von Gewerbeabfall liegt in der frühen Trennung und dem entsprechenden Sammelsystem. Schauen wir mal, was sich an Zahlen finden lässt, die uns über das Aufkommen von Gewerbeabfall hierzulande informieren.

Zahlen und Fakten zum Gewerbeabfall-Aufkommen und zur Verwertung

Ich habe hier eine Abhandlung des BMUB (als PDF downloadbar) gefunden, die da heißt: „Aufkommen, Verbleib und Ressourcenrelevanz von Gewerbeabfällen“. Sie stammt aus dem Jahr 2011 und hat als Bezugsjahr für die Datenerhebung das Jahr 2007. In der Zusammenfassung heißt es:

„Im Jahr 2007 sind in 499 innerdeutschen Anlagen insgesamt 4,331 Mio. Mg* gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle entsorgt worden, nur geringe Mengen stammen aus dem Ausland oder wurden dorthin exportiert. Knapp die Hälfte der Gesamtmenge wird den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zur Beseitigung überlassen, die übrigen Mengen werden vor allem privatwirtschaftlich mit dem Ziel der Verwertung erfasst. Zusätzlich werden in Gewerbebetrieben rund 2,1 Mio. Mg gewerbliche Abfallgemische auch als Verpackungsgemische (AS 150106) eingestuft, die formal nicht der Gewerbeabfallverordnung unterliegen. Insgesamt sind somit ca. 6,4 Mio. Mg gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle im Jahr 2007 angefallen.“

„Der Großteil der gemischten gewerblichen Siedlungsabfälle (ca. 60 Ma.-%) wird ohne eine Vorbehandlung direkt in thermischen Abfallbehandlungsanlagen entsorgt, in Sortieranlangen gelangen ca. 30 Ma.-%. Für die Verpackungsgemische zeigt sich ein anderes Bild; hier werden rund 70 Ma.-% in Sortieranlagen aufbereitet.“

©: BMUB

„Für das Jahr 2007 errechnet sich eine genutzte Sekundärrohstoffmenge von rund 0,46 Mio. Mg. Das nutzbare Potenzial liegt bedeutend höher; bezogen auf eine Abfallmenge von 6,4 Mio. Mg kann dieses auf 1,9 Mio. Mg abgeschätzt werden. Für eine stärkere Ressourcenschonung sollte das enthaltene stoffliche und energetische Potential der gemischten gewerblichen Abfälle intensiver als bisher genutzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, können verschiedene Optimierungsansätze benannt werden:

  • Alle entstehenden Gemische werden Vorbehandlungsanlagen mit einem Mindeststandard zugeführt.
  • Die Wertstoffausbeute der Vorbehandlungsanlagen wird gesteigert.
  • Die stoffliche Verwertung für (Misch-)Kunststoffe wird optimiert.
  • Die Abtrennung von NE-Metallen wird optimiert.
  • Es werden hochwertige und schadstoffarme Sekundärbrennstoffe erzeugt.
  • Die verbleibenden Aufbereitungsreste werden energetisch verwertet.“

In der ausführlichen Darstellung steht außerdem: „Im Jahr 2007 sind in innerdeutschen Anlagen insgesamt 4,331 Mio. Mg gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle entsorgt worden, wovon 56.000 Mg aus dem Ausland importiert worden sind. Das Gesamtaufkommen der gemischten gewerblichen Siedlungsabfälle ist im Jahr 2007 damit weiter angestiegen und um rund 500.000 Mg höher als im Vorjahr. Die exportierte Abfallmenge betrug 38.000 Mg.“

©: BMUB

„Gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle werden in der Praxis auch als Verpackungsgemische entsorgt und dadurch in der öffentlichen Statistik nicht unter dem Abfallschlüssel für gewerbliche Siedlungsabfälle (AS 200301), sondern als Verpackungsgemische AS 150106 erfasst. Das Statistische Bundesamt unterscheidet seit dem Jahr 2005 zwischen Abfälle aus Haushalten (AS 15010601 (Leichtverpackungen (LVP)) und Abfällen aus gewerblichen Anfallstellen (AS 15010600 (gemischte Verpackungen nicht differenzierbar)). Im Jahr 2007 sind rund 2,1 Mio. Mg gewerbliche Verpackungsgemische in bundesdeutschen Anlagen entsorgt worden. Somit sind im Jahr 2007 zusätzlich zu den rund 4,3 Mio. Mg gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen noch 2,1 Mio. Mg Verpackungsgemische angefallen und behandelt worden.“

©: BMUB

Faktoren, die das Mengenaufkommen gewerblicher Siedlungsabfälle beeinflussen

Auch spannend finde ich die Ausführungen zur Abhängigkeit des Mengenaufkommens gewerblicher Abfälle. Dazu heißt es:

„Das Mengenaufkommen und dessen zeitliche Entwicklung sind von diversen Faktoren abhängig und korreliert dadurch beispielsweise nicht einfach nur mit der Wirtschaftsentwicklung in Deutschland: das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt stieg von 2005 auf 2006 um drei Prozente an, während die Abfallmenge im selben Zeitraum sank. Faktoren wie die Preisentwicklung für Entsorgungsleistungen bzw. der Ausbau der getrennten Erfassung, die Betrachtung nur einer Teilmenge der insgesamt in Gewerbebetrieben erzeugten Abfälle und die Steigerung der Ressourceneffizienz beeinflussen das Aufkommen der betrachteten Abfallgemische ebenfalls und ggf. auch gegenläufig. Auch andere einfache Korrelationen, so z .B. die nach Bundesländern differenzierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Abhängigkeit vom Aufkommen gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle, liefert allenfalls eine grobe Grundlage zur Hochrechnung. In diesem Zusammenhang sei ergänzend erwähnt, dass das bundesweite Abfallaufkommen für alle Abfälle (incl. Bauabfälle) nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes von der Wirtschaftsleistung entkoppelt ist. Während sowohl das Bruttoinlandsprodukt als auch die Abfallmenge angestiegen ist, sank die Abfallintensität von 79,7 auf 78,9 Prozent.“

©: BMUB

Als Fazit möchte ich die Empfehlungen der Autoren der hier zugrunde liegenden Abhandlung des BMUB anführen:

„Empfehlungen für eine effizientere Nutzung der in gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen enthaltenen Ressourcen (Material und Energie):

  • Mechanische Vorbehandlung aller Gemische
  • Steigerung der Wertstoffausbeute in Vorbehandlungsanlagen
  • Optimierung der stofflichen Verwertung für (Misch-)Kunststoffe
  • Optimierung der Abtrennung von NE-Metallen**
  • Erzeugung hochwertiger und schadstoffarmer Sekundärbrennstoffe
  • Energetische Verwertung der Aufbereitungsreste
  • Behandlung der Unterkornfraktionen aus Klassieraggregaten
  • Verbesserung der Stoffstromtransparenz“

* Megagramm (106 g oder 1.000 kg, umgangssprachlich „Tonne“, t)

** Nichteisenmetalle

 

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    4 Kommentare

  1. Hallo und vielen Dank für den Beitrag zu diesem Thema. Ich finde das ist ein sehr interessantes Thema worüber sich wenige Gedanken machen. Man kann sich auch sehr gut im Internet informieren..

  2. Guten Tag.

    Ich wohne in einem Quartierszentrum in Bremen. Es gibt hier 51. Mieteinheiten. Dazu kommen dann noch 3. gewerbliche Parteien.
    Mit also gewerblichem Müll. Dieser wird zusammen mit unserem privatem Hausmüll entsorgt und auf alle 54. Parteien umgelegt!

    Müßte der Gerwerbemüll nicht getrennt von den privaten Haushaltsmüll entsorgt und abgerechnet werden?

    Die gewerblichen produzieren erheblich mehr Müll. Und das vorhandene Volumen der Abfalltonnen reicht daher regelmäßig nicht aus.

    Wer regelt diese Bereiche?

    Mit freundlichen Grüßen

    M. H.

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