Kreislaufwirtschaft und Kreislaufwirtschaftsgesetz – eine Entwicklungsgeschichte (Teil 1)
Wir stellen euch in einer kleinen Artikelserie vor, wie sich die Abfall- und Kreislaufwirtschaft und mit ihr das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Deutschland entwickelt haben. Ihr erfahrt alles Wissenswerte zum Transformationsprozess, also darüber, wie aus der klassischen Abfallbeseitigung eine Abfallwirtschaft wurde und schließlich eine Kreislaufwirtschaft wird.
Die Entwicklung der Abfallbeseitigung von ihren vorchristlichen Anfängen hin zur Abfall- und Kreislaufwirtschaft der heutigen Zeit zeigt der Wertstoffblog euch in seiner Reihe „Geschichte des Recyclings“ anschaulich und ausführlich auf. Daher können wir uns an dieser Stelle die lange Vorgeschichte sparen und historisch gesehen direkt zur „Geburtsstunde der Kreislaufwirtschaft“ im Jahre 1990 vorrücken: Damals führte der britische Wissenschaftler David W. Pearce das moderne Konzept der Kreislaufwirtschaft (circular economy) ein, das wie folgt definiert wird:
Kreislaufwirtschaft – eine Definition
In der Kreislaufwirtschaft sollen die verwendeten Rohstoffe über den Lebenszyklus einer Ware hinaus wieder komplett in den Produktionsprozess zurückgelangen. Eine wichtige Rolle spiele, so heißt es in der Freien Enzyklopädie Wikipedia, in der Kreislaufwirtschaft daher das Recycling von Gütern, um Abfallprodukte als Sekundärrohstoffe wiederverwerten zu können sowie die Kaskadennutzung, bei der ein Rohstoff über mehrere Stufen genutzt werde.
Kreislaufwirtschaft vs. Linearwirtschaft
Das Gegenteil zur Kreislaufwirtschaft werde laut der Wiki zumeist Linearwirtschaft oder auch „Wegwerfwirtschaft“ genannt. Sie sei demnach das derzeit vorherrschende Prinzip der industriellen Produktion. Dabei werde ein Großteil der eingesetzten Rohstoffe nach der jeweiligen Nutzungsdauer der Produkte deponiert oder verbrannt.
Stellt sich die Frage, wie aus der deutschen linearen Abfallwirtschaft eine Kreislaufwirtschaft wurde und wird.
Aus der Abfallwirtschaft wird eine Kreislaufwirtschaft
Wir schreiben das Jahr 1996 im inzwischen wiedervereinten Deutschland. Bislang versuchte man mit dem Abfallgesetz von 1986 der wachsenden deutschen Müllberge Herr zu werden. Das Abfallgesetz hatte der deutschen Abfall(beseitigungs)wirtschaft bereits eine neue Richtung gegeben: Man schwenkte damit von der Abfallbeseitigung zur Abfallwirtschaft um.
„Zunehmend waren die Ansätze zur Abfallreduzierung im industriellen Bereich zu erkennen, da sich die Industrie einem verstärkten Druck seitens der Gesetzgebung, des gestiegenen Umweltbewusstseins von Bürgern, der Entsorgungskapazitäten und -kosten sowie dem Schutz der betrieblichen Substanz gegenüber sah. Seit Mitte der 1980er Jahre versuchten die Unternehmen selbst, ihre Produkte und Produktionsverfahren stärker unter ökologischen Gesichtspunkten zu optimieren. Der Druck auf die Industrie und den Handel, sich mit der Abfallvermeidung über Produktgestaltung, Transportsicherung und Konsumentenwirkung auseinander zu setzen, konnte 1991 bis 1993 auch durch Erlass verschiedener Verordnungen verstärkt werden.“
So beschreibt Fang Läpple in seiner Dissertation, „Abfall- und kreislaufwirtschaftlicher Transformationsprozess in Deutschland und China: Analyse – Vergleich – Übertragbarkeit“, die von der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 2007 genehmigt wurde, die Vorgeschichte zur Einführung des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Ein wesentlicher Schritt zur Reduzierung der Abfallmengen sei Läpple zufolge die deutsche Verpackungsverordnung von 1991 gewesen. Damals hätte etwa die Hälfte des Volumens und etwa ein Drittel des Gewichts der Siedlungsabfälle aus Verpackungen bestanden. Um die Kommunen von den Aufgaben der Entsorgung großer Verpackungsmengen zu entlasten, seien mit der Verordnung die Hersteller, Abfüller und Betreiber von verpackten Produkten in die Pflicht genommen worden. Weiterhin sei das DSD (Duales System Deutschland) Anfang der 1990er Jahre aufgebaut worden, um die Aufgabe für die Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackung zu erfüllen. Durch die Rücknahmepflicht habe die Verpackungsverordnung in Deutschland zu einer merklichen Reduzierung des Verbrauches an Verpackungen um rund 15 Prozent sowie zu Verwertungsquoten zwischen 60 und 80 Prozent bei den meisten Verpackungsmaterialien geführt. Ein anderer stark mit der Abfallwirtschaft verknüpfter Bereich sei nach Läpple seit Anfang der 1980er Jahre die Altlastensanierung gewesen. Etliche Altlasten seien insbesondere in der Vergangenheit durch mangelhaften beziehungsweise unverantwortlichen Umgang mit gefährlichen Stoffen verursacht worden. Dieser Bereich sei wieder mehr in den Hintergrund gerückt und hätte demnach aufgrund der hohen Kosten nicht mehr im Mittelpunkt der Abfallwirtschaft gestanden. In den 1990er Jahren sei die Steigerung der Effizienz der Entsorgung das neue Ziel gewesen.
Als wesentliche politische Hebel nennt Läpple
- erste Schritte in Richtung Deregulierung und in Richtung Optimierung des Preismechanismus auf den Entsorgungsmärkten.
- Die Inverkehrbringer von Produkten und Verpackungen sollten die Entsorgungskosten tragen.
- Die Hersteller sollten die Produktverantwortung über den gesamten Lebenszyklus bis zur Abfallentsorgung übernehmen.
Im Zuge des gesellschaftlichen Wertewandels und der Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen hätten demnach produzierende Unternehmen auch zunehmend Bereitschaft gezeigt, Verantwortung für die Recyclingfähigkeit ihrer Produkte zu übernehmen.
Dieser Trend sei auch von einer wachsenden Nachfrage nach abfallarm produzierten Gütern unterstützt beziehungsweise initiiert worden. In Deutschland hätten, so schreibt Läpple in seiner Dissertation weiter, in den letzten Jahren viele Unternehmen den Umweltschutz zu einer Angelegenheit der Unternehmensführung erklärt. Sie hätten demnach erkannt, dass die Vorteile eines solchen vorausschauenden Umweltmanagements sowohl geringere ökologische Belastungen als auch ökonomische Vorteile mit sich bringen würden.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wird eingeführt
Am 7. Oktober 1996 wurde das neue Abfallgesetz als Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführt. Es definierte unter anderem die Schwerpunkte:
- Abfallvermeidung
- und Kreislaufwirtschaft.
Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz „erlebt man in Deutschland die Entwicklung der Abfallwirtschaft von einer Wegwerf- und Ablagerungsgesellschaft hin zu einer integrierten Kreislaufwirtschaft. Das KrW-/AbfG von 1996 wurde als Wendepunkt von der öffentlichen Daseinsvorsorge zur abfallrechtlichen Verursacherverantwortung bezeichnet. Im KrW-/AbfG wird nicht nur die Verantwortung des Verbrauchers für die von ihm verursachten Abfälle betont, sondern es wird in den §22 ff. KrW-/AbfG die abfallrechtliche Produktverantwortung der Wirtschaft etabliert. Dementsprechend wird die Produktverantwortung Herstellern und Vertreibern auch für die Phase nach dem Gebrauch der Produkte zugewiesen. D.h. sie sind für den ganzen Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich“, schreibt Fang Läpple.
Produktverantwortung ist Eckpfeiler der Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ihm zufolge werde diese Produktverantwortung seit Jahren umgesetzt: „Weil die Produzenten für den ganzen Lebenszyklus ihrer Produkte in die Verantwortung genommen werden, setzen sie sich daher aus eigenem Antrieb für Abfallvermeidung und Recyclingfähigkeit ein.“ Läpple betont, dass das Konzept der Produktverantwortung ein Eckpfeiler der Abfallwirtschaft in Deutschland gewesen sei und es bliebe. Der Focus der modernen Abfallwirtschaft liege dabei nicht allein auf der Mengen- und Schadstoffreduzierung der zu entsorgenden Abfälle, sondern auf einer Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Ressourcenschonung.
Um natürliche Ressourcen zu schonen, müsse demnach eine umweltgerechte Abfallwirtschaftspolitik den gesamten Wirtschaftskreislauf betrachten, was laut Läpple hieße:
- Abfälle müssten so weit wie möglich dem Wirtschaftskreislauf wieder zur Verfügung gestellt werden
- natürliche Rohstoffe müssten länger, intensiver und effizienter genutzt werden
- schadstoffbelastete Abfälle müssten dem Wirtschaftskreislauf dauerhaft entzogen und sicher beseitigt werden
- negative Umweltauswirkungen der Abfallentsorgung müssten minimiert werden
Fortschritte in Richtung Kreislaufwirtschaft seit Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Das heutige Abfall- und Kreislaufwirtschaftssystem in Deutschland und die ihm zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen hätten sich laut Läpple über mehrere Jahrzehnte fortentwickelt und dabei auch jeweils Anpassung an unterschiedliche umweltpolitische Zielsetzungen erfahren, darunter:
- eine Reduktion der Abfallmengen und der zur Beseitigung benötigten Deponievolumina,
- eine Verringerung der aus der Beseitigung entstehenden Umwelteinwirkungen,
- eine Schonung der Ressourcen durch weitgehende Verwertung nutzbarer Bestandteile im Abfall,
- eine konsequentere Umsetzung des Verursacherprinzips durch Rücknahme- und Rückgabeverpflichtungen
- und ein Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung durch Änderung von Produktions- bzw. Konsumweisen und Verhalten.
Soviel zur Geschichte der deutschen Kreislaufwirtschaft und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für heute. Während wir im Vorgeschriebenen den Fokus auf die historische Entwicklung gelegt haben, soll der zweite Teil zum Thema die gesetzgeberische Seite näher beleuchten. Es wird also um Gesetze und Gesetzestexte ebenso gehen wie um Gesetzgebungsverfahren. Im dritten Teil stellen wir euch dann die Akteure der Kreislaufwirtschaft und ihre Interaktion im Transformationsprozess vor. Bleibt also dran!
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