Unser Trinkwasser muss weiterhin besonders geschützt werden!

Gepostet von am 5. Nov 2018

Unser Trinkwasser muss weiterhin besonders geschützt werden!

Anmerkungen zur EU Trinkwasserrichtlinie von Frank Freimuth

Wegen der zentralen Bedeutung der Ressource Trinkwasser haben wir uns dazu entschlossen das Thema auf die Agenda des Wertstoffblogs zu setzen. Herausgeber Dr. Frank Freimuth wird das Thema in seinen vielen verschiedenen Facetten beleuchten. Wir beginnen mit der europäischen Dimension, die in anderen Medien bisher nur wenig behandelt wird. Aktuell werden nämlich die Regelungen auf europäischer Ebene, die „EU-Trinkwasserrichtlinie“, verändert.

Sauberes Trinkwasser ist keine Selbstverständlichkeit

Sauberes Trinkwasser ist in vielen Teilen unserer Erde alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Das machen wir uns allerdings selten klar. Dabei brauchen wir uns doch eigentlich bloss einmal ganz wenige Fakten vor Augen zu führen: Immer noch haben über 1,1 Milliarden Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und 8 Millionen Menschen sterben jährlich an den Folgen von Wassermangel und -verschmutzung. Als Europäer sind wir privilegiert, weil Trinkwasser bei uns besonders geschützt ist. Das muss nicht nur so bleiben, sondern weiter verbessert und global ausgedehnt werden. Deshalb lohnt es sich, die wichtigsten Aspekte unseres aktuellen europäischen Regelungen einmal etwas genauer anzusehen. Damit angesprochen ist die EU-Trinkwasserrichtlinie, weil sie der europäische Rechtsrahmen für die Qualität unseres Trinkwassers ist und grade novelliert wird.

Novellierung der EU-Trinkwasserrichtlinie

Die Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie ist nicht vom Himmel gefallen, sondern wurde durch die europäische Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“ (Right2Water) erstritten, deren Anliegen von mehr als 1,8 Millionen Unterzeichnern befürwortet wurden. Die erste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative forderte, dass die Europäische Kommission ein Recht auf Wasser sowie auf sanitäre Grundversorgung in den Gesetzen verankern und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung fördern soll.

Vor dem Hintergrund des Engagements der Bürgerinitiative fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, „alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um allen Bürgerinnen und Bürgern einen Mindestzugang zu Wasser zu sichern“. Beim freien Zugang zu Trinkwasser ist z.B. an Trinkbrunnen in Innenstädten oder die Nutzung von Leitungswasser in öffentlichen Gebäuden gedacht gedacht. Restaurants und Kantinen sollen Trinkwasser kostenlos oder gegen ein geringfügiges Entgelt zur Verfügung stellen.

In globaler Sicht ist außerdem das Ziel der EU-Richtlinie begrüßenswert, unsere Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen zu schützen, die sich aus der Verunreinigung von „für den menschlichen Gebrauch bestimmtem“ Wasser ergeben. Die Genusstauglichkeit und Reinheit sollen gewährleistet werden. Wichtige Elemente dazu sind z.B. die Verschärfung der Höchstwerte für Schadstoffe. u.a. für Blei, schädliche Bakterien oder auch hormonwirksame Stoffe. Auch eine aktuell viel diskutierte Frage wird aufgegriffen: Einwegverpackungen für Wasser sollen zukünftig möglichst vermieden und eine umfassendere Nutzung von Leitungswasser in den Vordergrund gestellt werden. Damit verbunden ist die Reduzierung des mehr und mehr in den Fokus rückenden Mikroplastiks, das erst kürzlich im menschlichen Organismus nachgewiesenen worden ist

Unser Trinkwasser muss weiterhin besonders geschützt werden!

Bei der Novellierung der Trinkwasserlinie muss allerdings sehr darauf geachtet werde, dass die EU-Kommission wegen ihrer immer wieder auftretenden Regelungswut nicht über das Ziel hinausschießt. Dabei ist besonders an die Informationspflichten und die Regelungen für kleine Wasserversorger zu denken. Im Hinblick auf den Schutz unseres Trinkwassers ist aber noch etwas anderes von großer grundsätzlicher Bedeutung. An einigen Stellen der geplanten Novellierung der Trinkwasserrichtlinie werden nämlich Liberalisierung- und Privatisierung im Bereich Wasser erleichtert. Dem gehört ein Riegel vorgeschoben. Und zwar ein dicker. Deshalb ist es wichtig, dass in der endgültigen Fassung der Richtlinie klar gestellt wird, dass die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen nicht den Binnenmarktregeln unterliegen und die Wasserwirtschaft von der Liberalisierungsagenda und von Freihandelsabkommen ausgeschlossen ist. Wohin die Liberalisierung auch bei uns in Europa führen kann, zeigt aktuell ja anschaulich das Beispiel der französischen Kommune Vittel.

Kurzum: Sauberes Trinkwasser ist auch bei uns in Europa keine Selbstverständlichkeit. Es muss weiterhin besonders geschützt werden. Der für das 21. Jahrhundert unwürdigen Tatsache, dass in vielen anderen Teilen unserer Erde so viele Menschen noch immer keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben gehört der Kampf angesagt!

 

Hier geht es zu den Originaldokumenten:

(Verlinkung zum Vorschlag der EU Kommission zur Novellierung der Trinkwasserrichtlinie: https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2017/DE/COM-2017-753-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF)

(Verlinkung zu den Änderungen des Europäischen Parlaments: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2F%2FEP%2F%2FNONSGML%2BCOMPARL%2BPE-621.116%2B02%2BDOC%2BPDF%2BV0%2F%2FDE)

Autorennotiz

Der Autor Dr. Frank Freimuth ist Herausgeber des Wertstoffblogs

    1 Kommentar

  1. Manchmal verzweifel ich wie sauer alles ist was wir trinken und essen. Danke für den tollen Artikel.

    Lg Martin

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