Ziel ist nicht, andere Abfälle zu produzieren, sondern weniger

Gepostet von am 8. Nov 2019

Ziel ist nicht, andere Abfälle zu produzieren, sondern weniger

VKU zu Bundesratsinitiative

Der Bundesrat stimmt morgen über einen Entschließungsantrag zur Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle ab. Der Antrag aus Bayern sieht vor, die Produktverantwortung der Inverkehrbringer für Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Außer-Haus-Verzehr nicht nur auf Plastik zu beschränken, sondern auf alle im öffentlichen Raum anfallenden Verpackungen auszuweiten. Diese Regelungen würden noch einen Schritt weiter gehen, als es die EU-Einweg-Kunststoffrichtlinie fordert. Diese muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis Mai 2021 umgesetzt werden. Demnach sind Hersteller von Einweg- oder Wegwerfartikeln künftig an Reinigungs- und Entsorgungskosten im öffentlichen Raum sowie an Sensibilisierungsmaßnahmen zu beteiligen. Diese erweiterte Herstellerverantwortung gilt für Fast-Food-Verpackungen, Getränkebecher, leichte Kunststofftragetaschen sowie für Zigarettenfilter.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Entschließungsantrag

Dazu VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp: „Wenn man der ausufernden To-Go- und Wegwerfmentalität mit Weitblick entgegenwirken möchte, ist es im Sinne der Nachhaltigkeit folgerichtig, die Herstellerverantwortung nicht auf Einwegprodukte aus Plastik zu begrenzen, sondern alle Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Außer-Haus-Verzehr in die Regelungen einzubeziehen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Hersteller etwa von Verpackungen aus Plastik auf Verpackungen aus Pappe umsteigen. Das ist nicht die Art von Veränderung, die wir uns wünschen. Das Ziel ist ja nicht, andere Abfälle zu produzieren, sondern weniger.

Die Richtlinie der Europäischen Union sieht unter anderem vor, dass sich die Inverkehrbringer auch an den Reinigungskosten der litteringintensiven Produkte zu beteiligen haben. Das ist eine absolut sinnvolle Vorgabe, denn viele Produkte wie etwa Zigarettenstummel oder Kaffeebecher landen auf Straßen, in Gullis oder in Parks und müssen dort entsorgt werden. In den Ausschüssen wurde im Vorfeld der morgigen Bundesratssitzung debattiert, ob Produzenten nur für die Reinigung ihrer Produkte im Umfeld von Straßenpapierkörben verantwortlich gemacht werden sollen. Das ginge jedoch an der Realität vorbei. Erfahrungsgemäß landet ein Großteil der Abfälle, die gelittert werden, eben nicht neben den Straßenpapierkörben, sondern weiter entfernt davon. Die EU-Richtlinie hat den Nationalstaaten intelligente Werkzeuge an die Hand gegeben, Abfälle zu reduzieren und das Verursacherprinzip zu stärken. Das sollte nun nicht durch realitätsfremde Regelungen im Bundesrecht verwässert werden.“

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