2016: Wertstoffgesetz & Co. – was kommt da auf uns zu?

In Sachen Energie und damit Klimaschutz kommt 2016 so einiges auf uns zu: Das Inkrafttreten neuer Gesetze wie das Strommarktgesetz zum Beispiel. Auch auf das neue Wertstoffgesetz warten wir. Doch wir Verbraucher haben es auch selbst in der Hand, den Lauf der Zeit zu verändern. Das neue Jahr 2016 bringt uns dafür den wichtigen Rohstoff Zeit. Zeit, die wir nutzen können, um dafür zu sorgen, dass das Klima dieser Welt eine Zukunft hat.
2016 angesagt – Zeit fürs Handeln
Und damit keiner sich 2016 mit „Keine Zeit!“ rausreden kann, will ich vor der Ausschau aufs Jahr ganz kurz ein wenig über die Zeit an sich schreiben (Ich spare mir hier ein: „… so viel Zeit muss sein!“). En Schaltjahr wie 2016 hat 366 Tage. Das sind – betrachtet man das Kalenderjahr – 8.784 Stunden. Für jeden von uns, hoffentlich. Zeit im Sinne von Roh- und Wertstoff genug, um Ereignisse geschehen zu lassen, um Dinge zu ändern. Doch was dem einen als viel Zeit erscheint und ihn gemächlich durchs Leben (den Raum) gehen lässt, sieht ein anderer als wenig Zeit an, so dass er die Beine in die Hand nimmt. Ob gehend oder rennend, der Zeit ist das – wenn auch nicht physikalisch – egal. Sie läuft. Tick, tack, tick tack. Mithilfe von Uhren messen wir die Zeit. Und schaffen so die Möglichkeit, das wahrscheinliche Eintreffen bestimmter Geschehnisse, die als Wirkung einer Ursache folgen, die wir kennen, vorherzubestimmen.
Der Klimawandel ist so eine Folge. Er ist von uns, also von Menschenhand, gemacht. Solange wir unser klimazerstörendes Leben heute, jetzt, in diesem einen messbaren Augenblick, der Gegenwart ist, nicht ändern, wird die kommende Zeit – die sich für die einen wie ein Raster zwischen Vergangenheit und Zukunft und für andere, darunter Einstein, wegen Materie und Energie im Weltall spannt – nichts als die fortschreitende Zerstörung (im Sinne von wachsender Unordnung nach den physikalischen Gesetzen der Thermodynamik, Stichwort: Entropie) des Klimas bringen.
Jedes Jetzt, jede Gegenwart ist Zeit zum Handeln! Zeit, um einzugreifen in den fortschreitenden und mit jeder Sekunde nachhaltiger zerstörenden Klimawandel. Insofern ist mir die in Sekunden, Minuten, Stunden, Tagen, Wochen oder Jahren gemessene Zeit schnurzpiepegal. Für den Erhalt des Klimas zählt das Jetzt. Und jede Sekunde immer wieder das Jetzt. Viele Ereignisse, die 2016 wahrscheinlich eintreffen – wer weiß das schon genau? –, sind deshalb so wahrscheinlich, weil die sie verursachenden Geschehnisse in der Vergangenheit liegen, die wir kennen. Und so richtet sich der folgende Ausblick vor allem auf zu erwartende Gesetze beziehungsweise deren Novellierungen, ihre Umsetzung und Chancen.
2016 erwartet – Wertstoffgesetz und Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Über das Wertstoffgesetz haben wir in diesem Blog schon gründlich informiert. Der Entwurf des Gesetzes wurde Ende vergangenen Jahres vorgelegt, jetzt schreibt man im Ministerium der Dr. Barbara Hendricks an der endgültigen Fassung. Das heißt für alle die, die an der Formulierung des Wertstoffgesetzes und seiner Auslegung wirtschaftliches und/oder politisches Interesse haben: Jetzt ist die Zeit direkter und indirekter Einflussnahme auf den Gesetzestext. Mein Bloggerkollege Benjamin Kloiber hat hier beschrieben, welche Stellung die Player bezogen haben. Dass die Diskussion zum Wertstoffgesetz kontrovers geführt wird, war vorherzusehen, für 2016 bleibt abzuwarten, was Bundesministerin Hendricks abliefert – und wie stark die Einflussnehmer sind. Wohlbemerkt: Ich bin mir dessen bewusst, dass ein Großteil der Seile und Stränge hinter den Kulissen gezogen wird. Fakt ist, dass die deutsche Wertstoffrealität weit hinter ihren Möglichkeiten bleibt, wenn sie morgen so weiterläuft wie bisher. Und das können wir uns nicht leisten, zu viele Rohstoffe/Wertstoffe gehen uns damit durch die Lappen.
Auch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (Stichwort: Intelligente Messsysteme, „Smart Meter“) wurde 2015 formuliert und als Referentenentwurf zur Konsultation vorgestellt. Solche moderne Messtechnik ist nicht unumstritten (Stichwort: Datensicherheit). Doch ist sie eng mit einer hohen Energieeffizienz verknüpft, da sie die Möglichkeit bietet, die Wirkung von Energiesparkonzepten zu messen und wertstoffschätzend zu reagieren – und somit für einen nachhaltigen Umgang mit Energie und die sie bringenden Rohstoffen unabdingbar.
2016 umgesetzt – das Strommarktgesetz soll in Kraft treten
In Sachen Strommarktgesetz (Stichwort: Strommarkt 2.0) ist man dagegen bereits weiter. Die Konsultation des künftigen Strommarktgesetzes, ein Mantelgesetz, das verschiedene Gesetze und Verordnungen ändert, wurde 2015 eingeleitet. Mit dem Referentenentwurf dazu ging es dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach eigenen Angaben um die folgenden Punkte:
- Garantie der freien Preisbildung verankern: Der Grundsatz der freien Preisbildung beim Stromhandel soll im EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) verankert werden. Denn Preise senden wichtige Informationen an die Marktakteure.
- Grundsätze des Strommarktes festschreiben: Dazu gehören die freie wettbewerbliche Preisbildung, Stärkung der Bilanzkreistreue, Integration der Ladeinfrastruktur für Elektromobile in das Stromversorgungssystem, Erhöhung der Transparenz und die Einbettung des Strommarktes in den europäischen Binnenmarkt.
- Versorgungssicherheit überwachen: Ein fortlaufendes Monitoring wird mit den neusten Methoden die Versorgungssicherheit überwachen.
- Kapazitäts- und Klimareserve einführen: Diese sichert die Stromversorgung gegen nicht vorhersehbare Ereignisse ab. Sie dient außerdem dem Klimaschutz, indem sie CO2-Emissionen im Bereich der Stromversorgung aus Braunkohle verringert.
- Netzreserve weiterentwickeln: Die Netzreserve sichert die Stabilität des Stromnetzes. (Zum schnellen Überblick über die beiden Reserven siehe auch die Präsentation aus dem Plenum der Plattform Strommarkt (PDF: 197 KB) vom 4. September 2015.)
- Regelleistungsmärkte weiterentwickeln: Um das System jederzeit stabil zu halten und Prognosefehler auszugleichen, nutzen die Übertragungsnetzbetreiber Regelleistung. Mehr Anbieter sollen nun Zugang zu den Regelleistungsmärkten bekommen. Dies erhöht den Wettbewerb auf diesen Märkten und senkt damit die Kosten.
Ab Ende September 2015 befasste sich das Kabinett mit dem Gesetzentwurf, zuvor gab es für Länder und Verbände Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen. Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Strommarktesund die Kapazitätsreserveverordnung wurden am 4. November 2015 vom Bundeskabinett beschlossen. Im Frühjahr 2016 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Sigmar Gabriel, unser Bundeswirtschaftsminister, bewertete die energiepolitischen Beschlüsse mit den Worten:
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Eng damit verbunden ist übrigens die Reform des Konzessionsvergaberechtes (§ 46 EnWG), sprich: des aktuellen Konzessionsvergabeverfahrens für örtliche Strom- und Gasnetze, das nach Expertenmeinung „viele Rechtsunsicherheiten“ enthalte, „so dass rechtssichere Verfahren zurzeit kaum möglich“ seien.
2016 begonnen – Braunkohlekraftwerke gehen vom Netz
Eine Sache, die das Strommarktgesetz bringt, ist die „befristete Überführung von Braunkohlekraftwerken in eine Sicherheitsbereitschaft und ihre anschließende endgültige Stilllegung“. Dies solle, so heißt es aus dem Wirtschaftsministerium, „einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Versorgungssicherheit leisten“. Zur konkreten Umsetzung dessen schreibt das Ministerium: „Hierzu werden im Strommarktgesetz Braunkohlekraftwerksblöcke mit einer Gesamtleistung von 2,7 Gigawatt schrittweise ab dem Jahr 2016 aus dem Markt genommen und vorläufig stillgelegt. Für jeweils vier Jahre stehen sie als letzte Absicherung der Stromversorgung bereit. In dieser Zeit sind sie vollständig konserviert und erzeugen keinen Strom. Nur bei einer Anforderung durch den Übertragungsnetzbetreiber werden sie ausnahmsweise angefahren. Nach Ablauf der vier Jahre werden sie endgültig stillgelegt.“
All dies sind Dinge, die 2016 auf der energiepolitischen Agenda der Bundesrepublik Deutschland stehen. Doch Deutschland ist – schon gar nicht rohstofftechnisch betrachtet – unabhängig agierend. Wir sind Teil der globalen Energiepolitik. Und deshalb beeinflussen auch globale Energietrends unsere Alltagspolitik. Laut Pressemeldungen befinden wir uns bereits in einem Rohstoffkrieg: Öl, Gas, Wasser – das sind die Wertstoffe, um die sich die Staaten schon heute bekriegen oder morgen wohl bekriegen werden, zum Beispiel mit höherer Ölproduktion und daraus resultierendem Ölpreisdumping.
Ob der Klimaschutz – wie gerade von den Grünen gefordert – zum deutschen Grundgesetz wird, bleibt abzuwarten. Dass die amtierende Bundesregierung in einer klimaschützenden Weise auf die Weltklimakonferenz COP21 in Paris reagieren muss, steht für mich außer Frage. Wie sie dies tut, können wir beeinflussen, indem wir die Zeit, die das laufende Jahr 2016 uns bietet, nutzen. Konkrete Einflussnahme geschieht zum Beispiel über Wahlen: Vier Landtagswahlen (Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern) sowie die Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses sind Gelegenheiten, zukünftiges Zeitgeschehen zu beeinflussen. Und nicht vergessen: Schon im Herbst 2017 steht die nächste Bundestagswahl an.
Jeder von uns hat damit buchstäblich die Wahl. Es ist unsere Zeit für Klimaschutz. Jetzt.
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