Im Klimaschutzpaket fehlt die Kreislaufwirtschaft

Gepostet von am 9. Okt 2019

Im Klimaschutzpaket fehlt die Kreislaufwirtschaft

Deutsche Umwelthilfe fordert konsequente Förderung von Abfallvermeidung und Recycling

  • Klimaschutzpaket des Klimakabinetts lässt Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling außen vor
  • Wirksamer Klimaschutz gelingt nur, wenn Produkte und Verpackungen wiederverwendet und Materialien recycelt werden

Deutsche Umwelthilfe fordert Integration der Kreislauslaufwirtschaft in das Maßnahmenpaket zum Klimaschutz

Berlin, 25.9.2019: Das vom Klimakabinett am 20. September 2019 vorgelegte Klimaschutzpaket kommentiert die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Barbara Metz:

„Das vom Klimakabinett vorgelegte Maßnahmenprogramm ist auch hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft eine Nullnummer. Das Wort wird darin nicht einmal erwähnt. Lediglich auf die Erfassung von Deponiegasen wird eingegangen. Das reicht nicht ansatzweise, um das Klimaschutzpotential der Kreislaufwirtschaft auszuschöpfen, das Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling bieten. Deren Nichtberücksichtigung belegt, wie mut- und wirkungslos das Klimakabinett agiert. Aktiver Klimaschutz wäre: Mehrweg statt Einweg, Wiederverwendung und langlebige Produkte statt kurzlebiger Wegwerfprodukte, Recyclingstoffe statt Neumaterial aus fossilen Rohstoffen. So könnten jährlich Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Klimaschutzpaket in dieser Form abzulehnen und dafür zu sorgen, dass die Kreislaufwirtschaft in das Klimaschutzpaket integriert wird.“

Aus Sicht der DUH können die Klimaziele nur erreicht werden, wenn folgende Maßnahmen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft umgesetzt werden:

  • Festlegung verbindlicher Vermeidungsziele für Restabfall und Verpackungen
  • Umsetzung der gesetzlichen Quote für Mehrweggetränkeverpackungen
  • Einführung von Wiederverwendungsquoten sowie steuerliche Besserstellung von gebrauchten Produkten, wiederverwendeten Verpackungen und Reparaturen
  • Einführung einer CO2-Steuer sowie von Mindesteinsatzquoten zur Förderung des Einsatzes von Rezyklaten
  • Festlegung einer ‚Obhutspflicht‘, damit gebrauchsfähige Produkte nicht unnötig zerstört werden
  • Flächendeckende Umsetzung der Biotonne sowie der Sammlung von Elektroschrott im Handel
  • Stopp unsachgemäßer Entsorgungspraktiken bei FCKW-haltigen Kühlgeräten durch gesetzliche Vorgabe und Einhaltung vorhandener europäischer Entsorgungsstandards

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