EU-Instrumente zur Förderung recyclingfreundlicher Produkte

Die Einsicht, dass Wiederverwendung und Recycling eine Antwort auf die Rohstoffknappheit Europas und die Notwendigkeit der Reduktion von Treibhausgasen sein kann, setzt sich in den Hauptstädten der Europäischen Union zunehmend durch. In Brüssel verhandeln Volksvertreter und nationale Regierungen seit mittlerweile zwei Jahren über das Niveau europäischer Recyclingziele bis 2030. In Berlin wurden Gesetze zur stärkeren Getrennthaltung gewerblicher Siedlungsabfälle und zur Anhebung der Recyclingziele von Verpackungen auf den Weg gebracht.
Produktdesign darf in Strategien zur Veränderung der Wegwerfgesellschaft nicht fehlen. Denn, ob ein Abfallstrom zur Rohstoffquelle wird, entscheidet sich ganz am Anfang der Wertschöpfungskette. Die europäische Kommission hat dies erkannt. Sie arbeitet bereits an Vorschlägen, um die Instrumente, die der EU im Bereich der Produktpolitik zur Verfügung stehen, mit ambitionierten Recyclingzielen in Einklang zu bringen. Im Folgenden sollen zwei dieser Instrumente – das EU-Umweltzeichen (Ökolabel) und das Ökodesign – vorgestellt werden.
EU-Umweltzeichen
Das EU-Umweltzeichen wurde 1992 von der Europäischen Kommission eingeführt. Mit dem freiwilligen Label können Produkte gekennzeichnet werden, die sich durch geringe Umweltauswirkungen während ihrer gesamten Lebensdauer auszeichnen. Produzenten bzw. Dienstleister, die das Logo nutzen möchten, müssen sich mit ihren Produkten bewerben, um eine Lizenz zur Nutzung zu bekommen. Der Bewerbungs- und Kontrollprozess wird durch nationale Behörden, in Deutschland durch das Umweltbundesamt, sichergestellt.
Welche Kriterien müssen eingehalten werden?
Die Kriterien, die die Produkte einhalten müssen, werden durch die gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) in einem partizipativen Prozess unter Beteiligung von Wissenschaft und Industrie entwickelt. Derzeit sind Kriterien für 26 Produkte in verschiedenen Kategorien, wie zum Beispiel Reinigungsmittel, Elektrogeräte, Tourismusdienstleistungen und Papierprodukte, in Kraft.
In jeder Produktgruppe sind u. a. auch Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft zu erfüllen. Hygienepapier muss beispielsweise aus recycelten Fasern oder nachhaltig produzierten Fasern bestehen und zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit muss auf bestimmte Zusatzstoffe verzichtet werden. Fernsehgeräte müssen mit einfachen Werkzeugen zerlegbar sein, Kunststoffteile aus einem Polymer oder miteinander kompatiblen Polymeren bestehen und entsprechend internationaler Standards gekennzeichnet werden.
Der blaue Engel
Das nationale Pendant zum EU-Umweltzeichen ist der blaue Engel. Das deutsche Umweltzeichen besteht bereits seit 1978. Es hat Kriterien für über 120 Produkte entwickelt. Für 21 dieser Produkte besteht die Möglichkeit der Kennzeichnung mit dem EU-Umweltzeichen. Der blaue Engel zeichnet ökologische Produkte in verschiedenen Unterkategorien aus, wie bspw. Klimaschutz, Ressourcenschutz, Wasserschutz oder allgemeiner Umwelt- und Gesundheitsschutz. Für Hygienepapier schreibt er bspw. einen 60 Prozent-Mindestanteil recycelter Fasern vor. Fernsehgeräte müssen, um gekennzeichnet werden zu dürfen, besonders energieeffizient sein und dürfen kein Quecksilber enthalten.
Ökodesign
Die Ökodesign-Richtlinie gehört seit 2009 zum Bestandteil europäischen Rechts. Sie gestattet der EU, Marktzulassungskriterien für energieverbrauchsrelevante Produkte zu entwickeln. Die Richtlinie regelt den Prozess und Zuständigkeiten zur Ausarbeitung produktspezifischer Ökodesign-Verordnungen. Durch Ökodesign-Verordnungen wird die Vermarktung besonders energieintensiver Modelle eines Produkts im EU-Binnenmarkt verboten. Derzeit sind 28 Verordnungen in Kraft, beispielsweise für Fernsehgeräte oder auch allgemeine Vorschriften zum maximal zugelassenen Energieverbrauch im Stand-by-Modus.
Parallel zu Ökodesign-Verordnungen werden häufig Energiekennzeichnungs-Verordnungen beschlossen. Durch sie werden Produzenten bzw. Dienstleister zur Ausweisung des Energieverbrauchs ihres Modells verpflichtet. Zur schnellen Einordnung für Kunden schreiben sie Intervalle für verschiedene Energieeffizienzkategorien fest (zum Beispiel von A bis G). Die Kennzeichnung muss für die Kunden beim Verkauf sichtbar angebracht werden. Während durch Ökodesign-Verordnungen besonders energieineffiziente Modelle verboten werden, soll die verpflichtende Energiekennzeichnung Anreize schaffen, sich für besonders energieeffiziente Modelle zu entscheiden.
Bessere Recyclingfähigkeit von Produkten
Die Europäische Kommission hat die Absicht, den Fokus der Ökodesign-Verordnungen, der bisher auf Vorgaben zur Verbesserung der Energieeffizienz lag, für bestimmte Produkte auf Vorgaben zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit auszuweiten. Im Ökodesign-Arbeitsprogramm für die Jahre 2016–2019 wird angedeutet, dass entsprechende Kriterien in die Verordnungen über elektronische Bildschirme, Computer und Server, Kühl- und Tiefkühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Trockner und Mobiltelefone integriert werden sollen.
Im Überarbeitungsprozess der Verordnung über elektronische Flachbildschirme sind entsprechende Überlegungen am weitesten fortgeschritten. Die derzeit diskutierten Vorschriften sind ein Klebe- und Schweißverbot einzelner Komponenten miteinander, um schnelle Zerlegbarkeit zu garantieren, eine verpflichtende Kennzeichnung von Quecksilber und Kadmium, die Kennzeichnung des Kunststofftyps größerer Kunststoffteile und die Bereitstellung von Anleitungen zur Zerlegung und zur genauen Lokalisierung gefährlicher Stoffe. Der BDE bringt sich aktiv in den Prozess ein.
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