Bauabfälle, Steine und Boden: MantelV für Dummies

Gepostet von am 7. Feb. 2017

Bauabfälle, Steine und Boden: MantelV für Dummies

Alles, was Otto Normalverbraucher zum Thema MantelV(-erordnung) wissen muss

Der Begriff Mantelverordnung ist derzeit in vieler Leute Munde. Ihr Entwurf wird noch in dieser Legislaturperiode erwartet – nachdem seit gut einer Dekade an ihr gefeilt wurde und wird. Was uns Verbraucher die Mantelverordnung angeht, will ich hier erklären.

Was ist eine Mantelverordnung überhaupt?

Rein rechtlich betrachtet, werden in einer Mantelverordnung (kurz: MantelV) die Änderungen mehrerer einzelner Verordnungen, sogenannte Änderungsverordnungen oder Einzelnovellen, zusammengefasst, die in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen. Anders ausgedrückt: Mehrere einzelne Verordnungen lassen sich unter einem „Mantel“ ändern, neu schaffen oder aufheben.

Wer dazu mehr lesen möchte, startet hier mit der Lektüre.

Worum geht’s bei der aktuell in der Mache befindlichen Mantelverordnung?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), das die Mantelverordnung derzeit plant, schreibt hier dazu:

„Mit der sogenannten Mantelverordnung (MantelV) sollen

  • die Verordnung zum Schutz des Grundwassers vom 9. November 2010 geändert,
  • die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 neu gefasst
  • sowie die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung) neu geschaffen werden.
  • Darüber hinaus wird die Deponieverordnung geändert.“

Nicht umsonst wird die Mantelverordnung auch Verwertungsverordnung genannt – schließlich regelt sie, einmal in Kraft getreten, die Verwertung des größten Abfallstroms, der in der Bundesrepublik derzeit anfällt: mineralische Abfälle.

Was sind mineralische Abfälle?

Von den hierzulande alljährlich an die 400.000.000 Tonnen anfallenden Abfällen (laut Destatis 2011: 386.690.000 Tonnen) machen die sogenannten mineralischen Abfälle etwa 60 Prozent aus. Im Einzelnen geht es um

  • um Bauabfälle (etwa 80 Millionen Tonnen),
  • Boden und Steine (etwa 100 Millionen Tonnen),
  • Stahlwerkschlacken (etwa sechs Millionen Tonnen),
  • Hochofenschlacken (etwa sieben Millionen Tonnen)
  • sowie Kraftwerkschlacken und andere wie Straßenkehricht (etwa fünfzehn Millionen Tonnen).

 

Mineralische Abfälle 2010: gesamt 210 Millionen Tonnen; Quellen: destatis, Kreislaufwirtschaft Bau

 

Noch detaillierter zeigt die folgende Grafik, worum es bei den anfallenden Stoffströmen im Baubereich (Bauabfälle plus Boden und Steine) geht:

  • Boden und Steine aus Bodenaushub,
  • Bauschutt, Straßenaufbruch,
  • Bau- und Abbruchholz sowie
  • gemischte Bau- und Abbruchabfälle.

 

Bauabfälle 2012: gesamt 210 Millionen Tonnen; Quelle: Kreislaufwirtschaft Bau

Was geschieht derzeit mit mineralischen Abfällen?

Der Großteil der mineralischen Abfälle, die Rede ist hier immerhin von einer mit an die 90 Prozent außerordentlich hohen Wiederverwertungsquote, wird zum Wiederverfüllen von Abbaustätten sowie zum Straßenbau eingesetzt.

Warum bedarf es in Sachen Verwertung mineralischer Abfälle überhaupt Änderungen?

Zum einen würde eine Mantelverordnung die bislang länderspezifischen Regelungen für die Verwertung mineralischer Abfälle auf Bundesebene vereinheitlichen. Zum anderen trüge sie damit den unterschiedlichen Belastungspotenzialen mineralischer Abfälle Rechnung.

Welche Risiken bergen mineralische Abfälle?

Für bestimmte mineralische Abfälle sind bestimmte human- und ökotoxikologisch belastete Stoffe (sprich: Schadstoffe) typisch. So stecken beispielsweise

  • Herbizide (Unkrautbekämpfungsmittel) im Gleisschotter,
  • Sulfat in Gipsplatten
  • und PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe ) in teerhaltigem Straßenaufbruch.

Zugleich lassen sich andere Belastungen für bestimmte Abfälle in der Regel ausschließen, darunter organische Schadstoffe in Stahlwerksschlacken. Außerdem müssen Sie wissen, dass sich unterschiedliche Anforderungen an die Verwertung der mineralischen Abfälle daraus ergeben, wo und wie sie „wieder eingebaut“ werden sollen.

Die Schadstoffe, die sich in den mineralischen Abfällen angesammelt haben beziehungsweise die sie von Haus aus enthalten, können also die Umwelt verschmutzen, insbesondere die Böden und das dort befindliche Grundwasser, wo sie zur Wiederverwertung eingebracht werden.

Was sind die konkreten Ziele der Mantelverordnung bezüglich einer umweltfreundlich(er)en Verwertung mineralischer Abfälle?

Die erwartete Mantelverordnung sollte folgende vier Ziele erfüllen:

  • Ziel 1 – Schutz von Mensch und Umwelt vor Schadstoffen, vor allem der Schutz von Boden und Grundwasser bei der Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe.
  • Ziel 2 – Mit den neuen Regelungen sollte die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft vermieden werden, indem möglichst hohe Wiederverwertungsquoten erreicht werden.
  • Ziel 3 – Die neuen Regelungen sollten Rechtsicherheit schaffen, indem bundeseinheitlich verbindliche Anforderungen an den Boden- und Grundwasserschutz beim Einbringen von Stoffen, also bei Einleitungen in das Grundwasser, technischen Bauwerken und Verfüllungen, festgelegt werden.
  • Ziel 4 – Mit den neuen Regelungen und einem daraus resultierenden Verzicht auf Genehmigungen und behördliche Prüfungen sollte eine deutliche Verwaltungsvereinfachung gelingen. Dafür sollten die Regelungen praxistauglich formuliert sein und dazu beitragen, einen einfachen bundeseinheitlichen Vollzug sicherzustellen.

Das BMUB schreibt dazu:

„Der MantelV liegt ein abgestimmtes und in sich schlüssiges Gesamtkonzept zum ordnungsgemäßen und schadlosen Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen sowie für das Auf- und Einbringen von Material auf und in den Boden zugrunde. Damit wird sichergestellt, dass die Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen gemäß den Zielstellungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfolgt, ein ausreichender Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bodens vor schädlichen Veränderungen im Sinne des Bodenschutzgesetzes gewährleistet ist sowie deutliche Erleichterungen für den Vollzug und die Wirtschaft geschaffen werden.“

Wie ist der aktuelle Stand der Dinge in Sachen Mantelverordnung?

Im Sommer 2015 wurde der 3. Arbeitsentwurf zur „Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen oder das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und zur Neufassung der Bundes-, Bodenschutz- und Altlastenverordnung“ vorgelegt. Er sei laut Aussage seiner Verfasser eine Fortentwicklung des 2. Arbeitsentwurfs vom 31. 10. 2012 der sogenannten Mantelverordnung. Er diene dem FuE-Vorhaben „Planspiel Mantelverordnung“ als Grundlage für den Vergleich des geltenden Rechts mit dem zukünftigen Recht. Die allgemeine Begründung sowie die Begründung zu den einzelnen Vorschriften befinde sich demnach in Bearbeitung.

Im Januar 2017 meldeten Medien, dass ein inoffizieller Referentenentwurf zur Mantelverordnung in Umlauf sei – dessen Veröffentlichung offenbar kurz bevorstünde. Noch stehe zwar „die finale Einigung der Bundesressorts aus, aber eine erste Entwurfsfassung hat bereits ihren Weg aus den Ministerien heraus gefunden. Der auf den 14. Dezember datierte Entwurf einer „Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“ regele demnach auf 76 Seiten den zukünftig bundeseinheitlichen Umgang mit mineralischen Abfällen. Begleitet werde der Gesetzentwurf von über 100 Seiten Anlagen und einer 120 Seiten starken Gesetzesbegründung. Darin stünden laut der Pressemeldung „auch konkrete Zahlen zu den in der Branche heiß diskutierten möglichen Stoffstromverschiebungen in Richtung Deponie. Demnach rechnet das Bundesumweltministerium (BMUB) damit, dass künftig jährlich zwischen sieben bis zehn Millionen Tonnen Bodenaushub und rund drei Millionen Tonnen Bauschutt zusätzlich abgelagert werden müssen. Daraus würden sich Mehrkosten von 150 bis 195 Millionen Euro pro Jahr ergeben.“

 

Weiterlesen zur MantelV:

MANTELVERORDNUNG ENDLICH AUF DEN WEG BRINGEN!

DIE AKZEPTANZ VON RECYCLINGROHSTOFFEN: TEIL II – BAUSTOFFE. DIE THEORIE.

ÜBER DIE AKZEPTANZ VON RECYCLINGROHSTOFFEN: TEIL III – BAUSTOFFE. DIE PRAXIS.

 

    4 Kommentare

  1. Unter der Überschrift „Was sind mineralische Abfälle“ ist die Dimension der Abfallmenge verrutscht. Es müsste 400 Mio t heißen und nicht 400.000 t Abfall.

    • Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben das korrigiert.

  2. …laut Destatis 2011: 386.690 Tonnen… –> hier muss die Einheit ebenfalls korrigiert werden. Es sind 386,69 Mio. Tonnen.

    • Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben das geändert.

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