Mantelverordnung endlich auf den Weg bringen!
Wenn gut Ding zu viel Weile braucht
Seit über zehn Jahren fehlt es an einer bundesweit einheitlichen Regelung für mineralische Abfälle und Bodenmaterial – den mit 232 Millionen Tonnen größten Abfallstrom des Landes. Mit der Mantelverordnung soll die Ersatzbaustoffverordnung neu geschaffen und mehrere bestehende Verordnungen (für Bodenschutz und Deponien) novelliert werden. Der Referentenentwurf wird erwartet, das genaue Datum seiner Veröffentlichung ist unklar.
Klar ist aber: Die Verabschiedung der Mantelverordnung muss oberste Priorität haben. Die Legislaturperiode neigt sich ihrem Ende zu. Der Entwurf muss also kommen, damit alle relevanten Akteure dazu Stellung beziehen können. Nun heißt es also Ärmel hochkrempeln und in die Diskussion starten. Unverändert gilt es, das Spannungsverhältnis zwischen Boden- und Grundwasserschutz auf der einen Seite und der Kreislaufwirtschaft auf der anderen Seite aufzulösen. Die Entsorgung mineralischer Abfälle muss gerade angesichts der Bemühungen, schneller, mehr und preiswerter zu bauen, mit Nachdruck reformiert werden!
BDE – Zehn Thesen für die praktische Umsetzung der Mantelverordnung
Auf dem Weg zu einer praxistauglichen Mantelverordnung haben der BDE – Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. und die BRB – Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. gemeinsam zehn richtungsweisende Thesen aufgestellt:
- BDE und BRB begrüßen die intensivierten Anstrengungen zur Schaffung einer Mantelverordnung. Mit dem Regelwerk wird die Verwertung des größten Abfallstroms bundeseinheitlich geregelt und Rechtssicherheit für den Vollzug in den Ländern und für die betroffene Wirtschaft geschaffen.
- Wettbewerbshemmnisse und Rechtsunsicherheiten durch unterschiedliche Länderregelungen und technische Regeln der LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) ohne rechtsverbindlichen Status für Erzeuger, Aufbereiter, Verwender und Behörden müssen zügig beseitigt werden. Sie haben zu einem Akzeptanzverlust und fehlender Investitionsbereitschaft geführt.
- Das Planspiel ist entgegen mancher Befürchtungen im Ergebnis ein Erfolg. Trotz ursprünglicher Beanstandungen mit Bezug auf Zeitknappheit, Ablauf und Dokumentation, wurden grundlegende und wichtige Erkenntnisse gewonnen.
- Mit Umsetzung dieser Erkenntnisse kann ein tragfähiger Konsens zeitnah erreicht werden.
- Maßgeblich für ein weiteres erfolgreiches Verordnungsverfahren werden nun ein – auf allen Seiten – konstruktiver Umgang mit diesen Erkenntnissen und eine konsequente Umsetzung der Änderungsvorschläge durch das BMUB – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in der Mantelverordnung sein.
- Entscheidend ist, dass die Anforderungen aus den Bereichen Bodenschutz, Ersatzbaustoffverordnung und Deponierung harmonisiert werden. Außerdem muss die Schnittstelle zwischen geplanter Gewerbeabfallverordnung und Mantelverordnung nachjustiert werden.
- BDE und BRB begrüßen, dass das Bundesumweltministerium auf die Verrechtlichung der sogenannten Geringfügigkeitsschwellenwerte in der Grundwasserverordnung verzichten will.
- Die in der Ersatzbaustoffverordnung formulierten Dokumentationspflichten für Ersatzbaustoffe, insbesondere für jene, die den Produkt- oder Nebenproduktstatus erreicht haben, müssen reduziert werden, um Akzeptanz für Recyclingmaterial zu schaffen, sie würden einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuten.
- Mit einem TOC-Wert (Gesamtkohlenstoffgehalt) von einem Masseprozent in der Bundesbodenschutzverordnung würden circa 50 Millionen Tonnen Boden nicht mehr verwertet (verfüllt) werden können.
- Die Mantelverordnung muss hohe Recyclingquoten mit guter Qualität sichern und zugleich den vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutz gewährleisten.
Auch wenn gut Ding Weile brauchen soll, sind über zehn Jahre für eine Verordnung, die den größten Abfallstrom regeln soll, offensichtlich zu viel Weile.
Hier gibt die Thesen im pdf-Format: http://bde.de/assets/public/Dokumente/Abfallbehandlung/160613-10-Thesen-BRB-BDE-zu-MantelV.pdf
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DIE AKZEPTANZ VON RECYCLINGROHSTOFFEN: TEIL II – BAUSTOFFE. DIE THEORIE.
ÜBER DIE AKZEPTANZ VON RECYCLINGROHSTOFFEN: TEIL III – BAUSTOFFE. DIE PRAXIS.
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