Mülltrennungs-Pflicht – (k)eine Sache, die sich durchsetzen lässt?

Gepostet von am 28. Sep 2017

Mülltrennungs-Pflicht – (k)eine Sache, die sich durchsetzen lässt?

Das kurz Kreislaufwirtschaftsgesetz und noch kürzer KrWG genannte „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen macht uns Verbrauchern das Trennen unseres Mülls seit 2015 zur Pflicht. Dennoch ist die Mülltrennung in Restmüll, Biomüll, Metallmüll, Kunststoffmüll, Papier und Glas längst nicht Alltag in deutschen Haushalten, gleichwohl sie eine wichtige Voraussetzung für effektives Recycling ist. Es stellt sich die Frage, wie sich die Mülltrennungsquote der Verbraucher steigern lässt – denn trotz Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro wird nicht wie gesetzlich vorgeschrieben Müll getrennt.

Was ist eine Pflicht?

Der Begriff Pflicht (sinngemäß: wie etwas zu sein pflegt / zu sein hat) lässt sich auch mit einem Sollen oder Müssen gleichsetzen. Pflicht ist demnach eine Aufgabe, ein Must-do, die aus prinzipiellen, persönlichen, situativen oder sozialen Gründen erwächst und deren Erfüllung der damit Verpflichtete sich nicht entziehen kann. Als Pflicht bezeichnet man außerdem Forderungen einer Autorität, die verbindlich sind. Demnach sind auch Gesetze mit Pflicht gleichzusetzen, der Gesetzgeber wäre dabei die gesetzgebende Autorität.

Auch wenn nur nebenbei so doch nicht minder interessant ist der ethische Aspekt der in dem Begriff Pflicht steckt. In der Ethik gilt es als tugendhaft (abgeleitet von Tüchtigkeit und Vorzüglichkeit einer Person), eine – übrigens als ethischer Grundbegriff kategorisiert – Pflicht zu achten.

Wie unterscheiden sich Pflicht und Zwang?

Anders als der Zwang beruht eine Pflicht auf einem gesellschaftlichen, rationalen oder ethischen Diskurs, der schließlich zu einem Konsens findet. Das heißt, dass der Verpflichtete seiner Pflicht nachkommt, wenn er deren Ausübung einsieht und ihr nachkommt. Aus der Pflicht erwächst Verantwortung seitens des Verpflichteten, die er erfolgreich übernimmt – oder nicht. Daraus wiederum ergeben sich Konsequenzen für den Verpflichteten, die er erwartungsgemäß als gut oder schlecht empfindet

Eine Verpflichtung zu haben, heißt demnach, dass man die Pflicht mit seinem Gewissen vereinbart und die Risiken einer Nichterfüllung kennt und abschätzt.

Per Zwang dagegen wird auch das beim Verbraucher durchgesetzt und von ihm abverlangt, was er weder einsieht noch womit er einverstanden ist. Ein freier Wille kann Zwang annehmen, abweisen oder erdulden.

Was ist eine gesetzliche Pflicht?

Das KrWG ist Teil unserer Rechtsordnung. Es enthält mit der Mülltrennungspflicht eine den Rechtssubjekten, unter anderem den Verbrauchern, auferlegte Pflicht. Über diese entscheiden Gerichte verbindlich und sie lassen sich auch mit Zwangsmitteln durchsetzen.

Eine Rechtspflicht wie die Mülltrennung verpflichtet zu Tun und Lassen, zu Gebot und Verbot.

Mülltrennungspflicht im KrWG

Eine hohe Recyclingquote fusst auf einer hohen Trennungsquote für Müll, die sich als das Verhältnis von sortenrein getrenntem Müll zu Restmüll verstehen lässt. Die Recyclingquote beschreibt dabei das Verhältnis von wiederverwerteten Altstoffen zu verbrannten und deponierten Altstoffen.

Die Mülltrennung, aufgekommen als Freiwilligkeit ökologisch bewusster Verbraucher, ist mittlerweile in modernen Industriestaaten sowohl für Privathaushalte wie Unternehmen gesetzlich streng geregelt.

Seit 1. Januar 2015 gelten laut KrWG sogenannte Getrennthaltungspflichten für

  • Bioabfälle (§ 11 KrWG)
  • Papier-,
  • Metall-,
  • Kunststoff-
  • und Glasabfälle (alle § 14 KrWG).

Soweit allerorts die für die Mülltrennung  nötigen unterschiedlichen Müllsammelbehälter aufgestellt sind, müssen wir Verbraucher demnach unseren Müll getrennt darin entsorgen. Gut zu wissen: Um das Recycling und die sonstige stoffliche Verwertung zu fördern, führt § 14 KrWG zudem Recyclingquoten ein, die spätestens ab 2020 einzuhalten sind.

Wer nicht Müll trennt, begeht eine Straftat wegen der Bußgeld bis 2.500 Euro Strafe droht

Mit dem Vorgeschriebenen habe ich die Sachlage zur Mülltrennungspflicht erklärt, so, wie sie theoretisch in Schwarz und Weiß als Gesetz niedergeschrieben ist. Aus Lebenserfahrung wissen wir, dass wer Gesetze bricht und dabei erwischt wird, Konsequenzen zu tragen hat. Gesetzesbrecher erwarten Strafen. Auch bei Verstößen gegen das kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz drohen Bußgelder. Welche genau, das zeigt ein Bußgeldkatalog – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern.

Wild entsorgter Müll

Als Hamburger Verbraucher habe ich mir den Hamburger Bußgeldkatalog mal näher angeschaut: Darin heißt es, dass wer Ordnungswidrigkeiten begeht wie „Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert“, zum Beispiel, indem er sie wegwirft, liegenlässt, vergräbt, wegschüttet und verbrennt, mit Geldbußen zu rechnen hat, die je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit zwischen 30 und 5.000 Euro liegen. Nach meinem Verständnis geht es hier um das gesetzwidrige WILDE Entsorgen NEBEN den geregelten Entsorgungswegen, illegale Müllentsorgung also. Doch was ist mit falscher Müllentsorgung?

Nicht getrennter Müll

Da gibt es Erfahrungen: Falsch gefüllte Mülltonnen lassen die Müllentsorger mitunter stehen. Die  Gründe dafür nennt Ronald Philipp vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) im Gespräch hier:

  • gravierende Fehlbefüllung
  • nicht schließende Deckel
  • zu stark verdichteter Müll

Mülltrennfehler können auch von den Kommunen mit Bußgeldern belegt werden. Erstverstöße in Privathaushalten würden häufig mit Geldbußen zwischen 10 und 50 Euro bestraft, schwere Fälle und Wiederholungstäter müssen mit bis zu 2.500 Strafe rechnen.

Vorausgesetzt, die Trennungsfehler werden geahndet.

Mülltrennungs-Pflicht durchsetzen – aber wie?

Wir haben mit dem KrWG ein uns zur Mülltrennung verpflichtendes Gesetz. Handeln wir dem Gesetz zuwider, trennen also unseren Müll trotz Möglichkeiten nicht pflichtgemäß, machen wir uns strafbar.

Woran liegt es, dass viele Verbraucher ihrer Mülltrennungs-Pflicht noch nicht oder nicht konsequent nachkommen?

Verbraucher trennen ihren Müll oder lassen es. Noch ist die Zahl Letzterer zu groß. Die Mülltrenner haben für ihr Tun Gründe, sie sind sich der Notwendigkeit, der Pflicht und/oder der Strafe bei Zuwiderhandlung bewusst. Nichttrenner trennen nicht, weil sie entweder um die Notwendigkeit, Pflicht und  Strafbarkeit nicht wissen oder weil ihnen diese gleich – im Sinne von egal-  sind. Dabei nehmen sie also unwissentlich oder wissentlich in Kauf, zu Geldstrafen verurteilt zu werden. Dass die Kommunen zu wenig „Mülldetektive“ haben, die Fehltrennungen aufspüren und bestrafen, hilft beim Seinlassen der Mülltrennung.

Außerdem gibt es auch diejenigen Nichttrenner, denen das Mülltrennen wegen fehlender Entsorgungsstrukturen nicht möglich ist. Allein wegen einer fehlenden Wertstofftonne landen laut Umweltbundesamt (UBA) pro Jahr und Bundesbürger fünf Kilogramm wiederverwertbare Wertstoffe im Restmüll und entgehen somit ihrem Recycling. Das sind mehr als 400.000 Tonnen.

Wie lässt sich die Mülltrennerzahl steigern?

  • Information über Notwendigkeit von Recycling und dem vorausgehend Mülltrennung zur Bewusstseinssteigerung.
  • Flächendeckende funktionierende und erschwingliche Entsorgungsstruktur zum Mülltrennen.
  • Kontrolle.
  • Konsequente Strafverfolgung von Nichttrennern und Information darüber.

Nicht mehr und nicht weniger, oder?

    17 Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Artikel:
    Mülltrennungs-Pflicht – (k)eine Sache, die sich durchsetzen lässt?

    Gepostet von Doreen Brumme am 28. Sep 2017 befindet sich im Abschnitt

    Woran liegt es, dass viele Verbraucher ihrer Mülltrennungs-Pflicht noch nicht oder nicht konsequent nachkommen?

    leider ein Rechtschreibfehler. Bei „Nichtrenner“ handelt es sicher nicht um Menschen, die nicht rennen, sondern um Menschen, die nicht trennen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ein aufmerksamer Leser

    • Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir haben das geändert.

      Mit freundlichen Grüßen
      Thomas Nasswetter

  2. Vielleicht müsste die Politik auch mehr Anwendungsfelder für die Entsorgung sichtbar machen. Im Moment wird ja ein sehr großer Teil des Kunststoffs in Zementwerken und anderen Verbrennungsanlagen als günstiger Brennstoff eingesetzt. Wenn man hingehen mehr ökologisch sinnvolle Anwendungsfelder präsentieren könnte, wäre in der Bevölkerung vielleicht auch ein größerer Wille zur Mülltrennung vorhanden.

  3. Meiner Sicht nach

    (als jemand der nicht in einem Entsorgungsunternehmen oder in der Politik tätig ist, aber dem die Erde nicht unwichtig ist [da sie je nach Weltanschaung etwas ist das dem Menschen anvertraut wurde oder, unsere Mutter und gleichzeitig Vater ist] und weiß dass das Müllproblem doch dazu beiträgt, diese Welt, noch bevor unsere Sonne zum Roten Riesen wird, in eine Hölle zu verwandeln)

    leider ein doch tatsächlich unlösbares Problem.

    Lösungen die mir auf die Schnelle einfallen:

    • Der Staat muss auf radikale Weise in den Markt eingreifen und es wird ein Gesetz geschrieben der vorsieht dass ausschließlich 3-Fach sortierte Müllbehälter für die Küche, 2-Fach sortierte Müllbehälter für das Badezimmer/Arbeits- oder Kinderzimmer, und ein größerer Behälter für Gartenabfälle verkauft werden dürfen.

    Was dagegen spricht:

    – Es keine Garantie für eine zu 95 bis 99 prozentigen ordentlichen Trennung
    – Nutzlos ohne einer Pflicht der Lagerung und Benutzung der oben beschriebene Müllbehälter in Haushälten vorschreibt, denn der eine möchte kein Geld für den Behälter ausgeben oder ist aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage sich einen solchen zu beschaffen um sich und benutzt dann einfach einen Plastikbeutel oder größeren Kartonbox, oder kauft und nutzt ausschließlich den großen Garten-Behälter.

    • Eine Kraft welche ständig in den Müllentsorgungsbereichen anwesend ist und dafür sorgt dass die Müllbefüllten-Plastikbeutel in den vorgesehenen Müllcontainer gelegt werden. Realisierbar durch eine Müllpolizei mit gut erkennbarem Schlagstock und Handpistole oder eine freundliche Müllaufsicht bei dem man den Müll abstellt und dieser den dann entsorgt.

    Was dagegen spricht:

    – Sehr großer Personalbedarf
    – Sehr menschenunwürdige Arbeitsbedingungen

    • Ein Müllentsorgungsdienst der den Müll direkt von den einzelnen Haushalten abholt und diesen auch kurz kontrolliert. In anderen Worten, ein umgekehrter Speditions-/ Lieferdienst.

    • Eine Infrastruktur; ein verbundenes und automatisches Müllentsorungssystem muss aufgebaut werden. Realisierbar durch z.B. Gleissysteme, Schachtsysteme, Röhrensysteme.

    • KI-Mülleimer/Müllapparat mit integrierter Sortierung: Der Müll landet zunächst in einen Prüfbehälter oder wird in diesen gelegt und die Technik prüft und erkennt um welche Art Müll es sich handelt und legt diesen dann in das richtige Sortierungsfach.

    • Gerichtet an Hausbauer/Vermieter: Müllbehälter in jedem Zimmer als fester und elementarer einer jeden Wohnung. Realisierbar als eine eher unauffälligere zuschließbare Nische an der Wand, oder fest installiert wie bei Heizungsanlagen. Die Menschen sind durch diesen Einbruch und Einschnitt in die persönliche Wohn- gestaltung/athmosphäre eher dazu geneigt den Ball ins richtige Körbchen zu treffen.

    Mahnungen und Strafzahlungen durch die Entsorgungsunternehmen, die dann aber wenn schon ernsthafter sein sollten und auch vollzogen werden sollten zähle ich nicht auf, da diese wenn, eine Effektivität lediglich bei Einfamilienhäusern/Ein-Eigentümerhäusern haben.

    Eine Lösung die nicht versucht das Problem beim Verursacher zu lösen und wohlmöglich eher realisierbarer ist, könnte bei den Entsorgungsunternehmen sein wenn diese hoffentlich in Zukunft in Besitz von weiterentwickelterer Technik ist welche z.B. in der Lage ist, den Müll mit höherer Zuverlässigkeit oder niedrigeren Ressourcen und Einsatz zu trennen/bearbeiten.

    Meine Sicht des Müllproblems die hier verfasst habe hat sich wie gerade bemerke auf den normalen Verbraucher und Haushalt beschränkt. Beteiligt und schadenverursachend sind auch Unternehmen/Firmen die entweder ihren Abfall in den Gesetz-regulierten Ländern auf fragwürdige Weise möglichst kostengünstig entsorgen (lassen), Frachtschiffe die ihre Notdurft auf dem pazifischen Ozean erledigen, selbsternannte Raumausstatter/Stadtplaner die öffentliche und gemeinschaftlich genutzte Bereiche mit Alkoholflaschen/Chipstüten/Fast-Food Nahrungsverpackungen/Sperrmüll/Radkappen schmücken, oder Reisende von Passagierschiffen welche mit ihren Gastgeschenken aus ihrer zivilisierten Welt Robben und Möwen beglücken möchten.

    Notiz an den Seiten- ähh Blogbetreiber: Glückwunsch an Sie für Ihre gelungene Suchmaschinenoptimierung 😛

  4. Ein Beispiel für eine widerspenstige Familie, die sich der Mülltrennung trotz nun einjähriger Versuche der Aufklärung auch boshaft widersetzt.
    Da sich die (vor 30 Jahren) eingewanderte Familie die Müllabholtermine nicht merken kann (ich hatte Ihnen den Müllabholkalender Anfang des Jahres gegeben) hole ich meistens deren Tonnen und stelle sie an den Strassenrand. Dabei passiert immer wieder sowas :
    Grüne Tonne ist mit Blattwerk ca.5 cm oben gedeckt, darunter ein Sack mit 15-20kg Restmüll. Nicht das erste mal und trotz Aufklärungsversuchen meinerseits.
    Blaue Tonne ist mit Papier und Karton aber auch mit einem Plastiksack voll Restmüll gefüllt. Halbleere Benzinkanister stehen neben den Tonnen.
    Die Restmülltonne ist ständig übervoll.
    Die zuständige Abfuhrfirma kann nicht helfen- ich solle mich an das Ordnungsamt wenden.
    Ach ja, die ‚Gelben Säcke ‚ dieser Familie enthalten auch Dinge die eindeutig zum Restmüllbereich gehören.

    Ich werde zunächst fortfahren die Mülltrennung zu ‚predigen‘, muss aber irgendwann härter auftreten.

    Es sollte ‚Müllsheriffs‘ der Gemeinde geben, die man um Hilfe bitten könnte.
    Das soll nur eine Beschreibung eine lokalen Situation sein, wie sie leider Hunderttausende Mal in Deutschland vorkommt.

    • Auch wenn ich bestimmt für Mülltrennung bin, wer gibt Ihnen das Recht, im Müll anderer Leute zu wühlen?
      Der Staat bestimmt nicht. Ganz im Gegenteil, wie aus diversen höchstrichterlichen Gerichtsurteilen hervorgeht. Weiterhin ist das durchsuchen des Mülls in Wohngebieten, gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz und den einschlägigen Bestimmungen der TRBA13+14 absolut verboten, da eine Behandlung des Mülls vorliegt und dieses nur in dafür vorgesehene und zertifizierte Müllbehandlungsanlagen passieren darf. Sollten Sie meinen Müll so durchsuchen, hätten Sie sofort eine Anzeige kassiert, mit den dementsprechenden Folgen/Bußgeldern.

  5. Hallo zusammen,

    schöner und interessanter Artikel, der auf das aktuelle Problem der richtigen Mülltrennung hinweist.

    Ich kann es auch nicht ganz verstehen, wieso es so schwer ist, den Müll richtig zu trennen. Selbst, wenn man sich mal unsicher ist, kann man doch ganz einfach im Internet nach-schauen. Dauert keine 2 Minuten.
    Auch bei uns in Göttingen ist das richtige Trennen des Biomülls ein großes Problem, denn aus dem Biomüll kann mit einem hohen Anteil an Störstoffen wohl kaum qualitativ hochwertiger Kompost hergestellt werden. Knackiges Gemüse oder bunte Blumen können daraus also nicht wachsen.
    Aus diesem Grund haben wir als Werbeagentur AMARETIS in Zusammenarbeit mit den Göt-tinger Entsorgungsbetrieben eine Kampagne gestartet, um den Störstoffanteil in den Bioton-nen nachhaltig zu senken und um bei den Menschen eine Verhaltensänderung zu erreichen.

    Genauere Informationen zur Kampagne gibt es hier: https://www.amaretis.de/blog/neue-bioabfall-kampagne-startet-in-goettingen-2255/

    Beste Grüße aus Göttingen

  6. Guten Morgen,
    schöner und interessanter Artikel!

    Ich kann es auch nicht ganz verstehen, wieso es so schwer ist, den Müll richtig zu trennen. Selbst, wenn man sich mal unsicher ist, kann man doch ganz einfach im Internet nach-schauen. Dauert keine 2 Minuten.
    Auch bei uns in Göttingen ist das richtige Trennen des Biomülls ein großes Problem, denn aus dem Biomüll kann mit einem hohen Anteil an Störstoffen wohl kaum qualitativ hochwertiger Kompost hergestellt werden. Knackiges Gemüse oder bunte Blumen können daraus also nicht wachsen.

    Aus diesem Grund haben wir als Werbeagentur AMARETIS in Zusammenarbeit mit den Göttinger Entsorgungsbetrieben eine Kampagne gestartet, um den Störstoffanteil in den Bioton-nen nachhaltig zu senken und um bei den Menschen eine Verhaltensänderung zu erreichen.

    Genauere Informationen zur Kampagne gibt es hier: https://www.amaretis.de/blog/neue-bioabfall-kampagne-startet-in-goettingen-2255/

    Beste Grüße aus Göttingen

  7. wohne im 10. stock alleine
    soll ich für jeden apfel zur biotonne rennen oder oben ein halbes jahr auf nen vollen halbverrotteten müllbeutel warten?

    • Offensichtlich ernährst Du Dich falsch.

  8. Ich finde es richtig, dass es strafbar ist, seiner Mülltrennungspflicht nicht nachzukommen. Es sollte im Sinne aller sein, die korrekte Entsorgung nicht allein den Entsorgungsunternehmen zu überlassen. Dass vor allem „wild entsorgter“ Müll ein großes Problem darstellt, sieht man inzwischen bei jedem Waldspaziergang.

  9. Guter Artikel. Leider fängt es im Landkreis Stendal bereits da an, dass man eine gelbe Tonne nicht immer bekommt. Ich wohne nun zwei Jahre in diesem LK in der ersten Wohnung hieß Mülltrennung Feuer im Garten, da einfach keine Tonnen gestellt wurden. Jetzt wohne ich in einem Einfamilienhaus trenne brav in Säcke und stelle die vor die Tür. Nun hat mir der Entsorger mit einer Anzeige wegen illegalen Müllentsorgen angedroht. Am Ende scheint es so, dass ich Klage vor Gericht einreichen werde. Es könnte alles so einfach sein.

    • Hallo MA,

      bin ebenfalls aus Stendal und der in den Medien mehrfach benannte Hausverwalter, der sich mit der Fa. Cont-Trans seit Jahren wegen des Nichtabholens von gelben Tonne/Säcken, vor Gericht herum streitet.
      Einfach einmal bei mir melden, ich kann bei dem Verfahren behilflich sein. Den Landkreis Stendal habe ich im Januar bereits deswegen verklagt, da dieser seinen Aufsichtspflichten gegenüber dem Entsorger nicht nachkommt.

  10. Vielen Dank für den Artikel, der aus meiner Sicht viele richtige und wichtige Punkte beinhaltet. Ich denke, Kommunen und die Entsorgungswirtschaft können und müssen gemeinsam noch mehr für die Aufklärung bezüglich des Sinns der Mülltrennung tun. Vor allem in Großstädten ist das Verständnis oftmals überschaubar.

  11. Handelt es sich bei dem Verstoß gegen die Abfall-/Mülltrennung um eine Straftat oder um eine Ordnungswidrigkeit? In den Beitägen wird das nicht deutlich. Der juristische Hintergrund, ob es zu einer Geldstrafe oder zu einem Bußgeld kommen kann, ist doch erheblich.

  12. konsequente Mülltrennung sollte für jeden eine Selbstverständlichkeit sein. Dass das nicht so ist ist sicherlich auch ein Versagen seitens Politik.

    Als „Pflicht“ zu bezeichnen ist, genau sowie Strafen für die Nichteinhaltung zu verlangen, nicht richtig aber leider notwendig.

  13. Ordnungswidrigkeit und nicht Straftat! Der Unterschied ist enorm. Strafbar ist es nur bei Gefahrgutentsorgung, die dann auch die Umwelt schädigt (z.b.Altöl in einen Fluss kippen) alles andere sind Ordnungswidrigkeiten.

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