Diagnose: Prokrastination fürs Verpackungsgesetz?

Gepostet von am 3. Mrz 2017

Diagnose: Prokrastination fürs Verpackungsgesetz?

Eine Ferndiagnose ist immer eine heikle Sache. Man sieht Symptome, verbindet sie mit eigenen Erfahrungen und bildet sich ein (Vor-)Urteil. Damit kann man dann richtig oder falsch liegen. Beim Verpackungsgesetz ist das nicht anders. Das ist aus meiner Sicht als Verbraucher seit Jahren in der politischen Mache und immer noch nicht durch. Hakt’s irgendwo? Leidet das Verpackungsgesetz, womöglich an der Vertagungskrankheit (Prokrastination)? Schau’n wir mal . . .

Das Verpackungsgesetz im deutschen Gesetzgebungsverfahren (GVV) – die graue Theorie

Damit ein deutsches Gesetz wie das Verpackungsgesetz zum Gesetz wird, muss es das deutsche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, denn für das Thema hat der Bund eine sogenannte Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 70 ff. des deutschen Grundgesetzes (GG), sprich: der deutschen Verfassung. Dabei haben nach Artikel 76 des GG

  • die Bundesregierung,
  • der Bundesrat
  • und die MdBs, also die Mitglieder des Bundestags,

die Möglichkeit zur Gesetzesinitiative: Sie dürfen einen Gesetzentwurf einbringen. Je nachdem, welcher Akteur den Gesetzentwurf einbringt, folgen anschließend unterschiedliche Wege des Gesetzgebungsverfahrens.

Das Verpackungsgesetz ist eine Initiative der Bundesregierung. Es kommt aus dem Ministerium von Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Barbara Hendricks. Sein Weg ist theoretisch deshalb wie folgt vorgeschrieben:

  1. Als Entwurf der Bundesregierung geht es zunächst zur Stellungnahme an den Bundesrat.
  2. Dann geht es zurück zur Bundesregierung, die eine Gegenäußerung verfassen kann.
  3. Daraufhin bringt es die Bundesregierung als Entwurf in den Bundestag ein. Der beschließt das Gesetz bestenfalls als erstes Beschlussorgan.
  4. Anschließend wird es dem Bundesrat zugeleitet, der ihm zustimmen und es beschließen kann.
  5. Ist das der Fall, leitet die Bundesregierung das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zu.
  6. Der fertigt das zustande gekommene Gesetz aus, indem er es unterzeichnet. Allerdings tut er dies nicht, ohne sich zuvor zu vergewissern, dass das Verfahren eingehalten wurde.
  7. Nach der Ausfertigung erteilt der Bundespräsident dem Bundesministerium der Justiz den Auftrag zu dessen Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Wer das deutsche Gesetzgebungsverfahren im Detail studieren möchte, dem empfehle ich, hier mit der Lektüre zu starten.

Das deutsche Gesetzgebungsverfahren ist, wie ihr seht, eine wohlgeordnete Sache. Es lässt sich nachvollziehen und wirkt auf den ersten Blick transparent. Allerdings schreibt die Wiki dazu auch:

„Vor einem Gesetzgebungsverfahren (GGV) und auch währenddessen finden oft informelle politische Spitzengespräche statt, zum Beispiel Bund-Länder-Gespräche. Oppositionsparteien im Bundestag, die auch an Regierungskoalitionen in Bundesländern beteiligt sind, können versuchen, auf diesem Wege ein GGV zu beeinflussen.“ Als wacher Verbraucher erweitere ich den Kreis möglicher Beeinflusser und zähle auch diejenigen dazu, die einen guten Draht zu den genannten Beteiligten haben.

Exkurs: Gesetzgebungsverfahren in Deutschland

Von Stefan-Xp – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=881037

Das Verpackungsgesetz im deutschen Gesetzgebungsverfahren (GVV) – die bunte Praxis

Der Weg des Verpackungsgesetzes ist bislang kein glatter Durchmarsch durch das GVV, so viel steht fest. Vielmehr wurde an seinem Inhalt sowie seiner Verpackung selbst jahrelang gefeilt. Als Wertstoffgesetz wurde es einst entworfen – und wieder verworfen. Dann kam es unter dem Namen Verpackungsgesetz erneut auf den Tisch. Und auch wenn der Gesetzestext so mancher Erwartung an eine Verpackungs- und Recyclingpraxis im Sinne einer rundlaufenden Kreislaufwirtschaft (noch) nicht gerecht wird, stehen doch ambitionierte und vor allem machbare Recyclingquoten darin. So soll die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen bis 2022 von derzeit 36 Prozent auf 63 Prozent steigen. Die Recyclingquoten bei Metallen sollen bis zum Jahr 2022 auf 90 Prozent ansteigen. Und auch die zentrale Stelle ist darin festgehalten.

Natürlich ist das Verpackungsgesetz, so, wie es zu Papier gekommen ist, ein Kompromiss. Aber das ist in einer Demokratie Teil der praktizierten Teilhabe aller am politischen Entscheidungsprozess Beteiligten und das wissen auch alle.

Aktuelle Lage des Verpackungsgesetzes

Am 21. Dezember 2016 wurde der Entwurf des Verpackungsgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen. „Zukünftig wird mehr recycelt und die Hersteller müssen bei der Verpackung mehr an ökologische Aspekte denken“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Laut Presseberichten habe die Bundesregierung am 24. Februar 2017 die Kritik des Bundesrates (siehe oben Schritt 2) am Verpackungsgesetz zurückgewiesen. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (Schritt 3) gehe die Regierung demnach lediglich auf einen untergeordneten kleinen Punkt ein. Forderungen des Bundesrates, die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen zu stärken, lehne die Regierung aber ebenso ab wie den Wunsch der Bundesländer, die Zuständigkeit zur Genehmigung der dualen Systeme auf die Zentrale Stelle zu übertragen.

Das Thema, dass das Verpackungsgesetz schon bald regeln soll, ist ernst. Verpackungen und ihr Recycling sind eigentlich kein Problem für Deutschland. Aber sie sind ein brisantes Thema in Bezug auf den Umwelt- und Klimaschutz. Auch fehlen wertvolle Recyclingrohstoffe wegen zu kleiner Recyclingquoten. Das können wir uns als Gesellschaft nicht mehr leisten. Weder als deutsche, noch als Teil der internationalen.

Angesichts des langen Weges, den das Gesetz bisher hinter sich hat, frage ich mich als beobachtender und bei Weitem nicht alle Wegschleifen sehender Verbraucher, woran es wohl liegt, dass ein Gesetz dieser Brisanz so lange braucht, um Gesetz zu werden. Ich stelle mir vor, dass das Formulieren des Textes zum Gesetzentwurf einem Ringen und Raufen gleicht, verbal ausgetragen selbstverständlich. Vergessen wir nicht: Beim Wiederverwerten unser aller Abfalls geht es um Wertstoffe im Wert von Millionen. Und um die wird ganz sicher gerungen. Doch irgendwann steht der Gesetzestext. Auch zur Debatte. Und zum Beschluss.

Das erwarte ich von kompetenten Politikern einfach.

Wenn ich dann aber in der Presse lese, dass „der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erneut mobil gegen das Gesetz“ mache und zur „Ablehnung des Entwurfes im Bundesrat aufgerufen“ habe, wird mir klar: Das Ringen und Raufen um einen Kompromiss dauert offensichtlich noch an. Den Pressemeldungen zufolge würden die VKU-Mitgliedsunternehmen jetzt sogar noch die Bundestagsabgeordneten mit dem gleichen Ziel, also der Ablehnung des Entwurfs, anschreiben.

Für mich weisen diese Symptome einerseits auf Prokrastination hin – auf Deutsch: auf die Vertagungskrankheit, auch Aufschieberitis genannt. Die definiert sich so: Prokrastination bezeichnet ein Verhalten, das dadurch gekennzeichnet ist, dass Aufgaben trotz vorhandener Gelegenheiten und Fähigkeiten entweder nicht oder erst nach sehr langer Zeit und dabei oft zu spät erledigt werden. Andererseits könnte auch der Entwurf zu früh geworfen worden sein, offensichtlich sind noch immer nicht alle Beteiligten zu dem formulierten Kompromiss bereit.

Ich hoffe, dass die Entscheidung für ein Verpackungsgesetz schnell kommt, denn da bin ich als Verbraucher nicht mehr lange kompromissfähig. Allen politischen Entscheidern sage ich deshalb: Nach dem Gesetzesbeschluss ist vor der Gesetzesnovelle! Selbstverständlich kann man immer besser werden: auf dem Papier und beim Recyceln von Verpackungen! Was Deutschland jetzt braucht, ist Handlungsfähigkeit, definiert per Verpackungsgesetz.

 

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    1 Kommentar

  1. Der wichtigste Punkt wird im Gesetz wohl wieder nicht eingebracht sein: Der Endverbraucher muss wissen, was er für die Verpackung zahlt. Nur dann kann er sich entscheiden, welche Verpackung er akzeptiert. Dies würde die Verpackungsmenge drastisch reduzieren. Das wollen die Verpackungseinsammler aber vermeiden, denn ihr Geschäft wäre rückläufig. Der Gesetzgeber wird wieder mal vor den Karren der Wirtschaft gespannt, der Verbraucher bleibt der Dumme.
    Lesen Sie das vor wenigen Wochen erschienene Buch: Kabale um Hausmüll, Verrai Verlag Stuttgart. Das öffnet Ihnen die Augen!
    Dieser Kommentar wird Ihnen wenig gefallen. Er ist aber nötig!

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