Keine Experimente! Verpackungsgesetz muss sicher umgesetzt werden

Gepostet von am 21. Feb 2017

Keine Experimente! Verpackungsgesetz muss sicher umgesetzt werden

Eines der beiden großen verbliebenen Themen dieser Legislaturperiode ist das Verpackungsgesetz. Schon der Wandel des Namens von „Wertstoffgesetz“ zu „Verpackungsgesetz“ zeigt, dass der große Wurf einer erweiterten Produktverantwortung leider erneut nicht geglückt ist. Dennoch sollte das weitere Gesetzgebungsverfahren jetzt zügig fortgesetzt werden, ohne die Inkraftsetzung auf den letzten Metern noch durch plötzliche Kursänderungen zu gefährden.

Am vergangenen Freitag, dem 10. 2. 2017, hat der Bundesrat zu einigen speziellen Aspekten des Kabinettsentwurfs Stellung genommen. Diejenigen Anträge, die auf eine Verzögerung des Verfahrens und damit auf eine Verschleppung der Gesetzgebung in die nächste Legislaturperiode zielten, konnten in der Länderkammer aber keine Mehrheiten finden. Das Votum kann ein Fingerzeig sein, dass der Bundesrat auch nach der Beratung und Beschlussfassung im Bundestag keinen Einspruch gegen das Gesetz einlegen wird. Alle Beteiligten sind jetzt aufgerufen, die weitere Debatte konstruktiv zu begleiten, um die notwendige Reform der Verpackungsentsorgung und vor allem die Anhebung der Recyclingvorgaben tatsächlich Wirklichkeit werden zu lassen.

Ambitionierte wie erreichbare Recyclingquoten

Zwar ist der Beschluss des Bundeskabinetts zum Entwurf von Bundesministerin Hendricks hinter vielen Erwartungen zurückgeblieben. Er beinhaltet aber ambitionierte wie erreichbare Recyclingquoten und darüber hinaus die Schaffung einer zentralen Stelle, um endlich Vollzugsdefiziten abzuhelfen. Er ist das Ergebnis jahrelanger, intensiver Diskussionen zwischen allen Beteiligten. Wer jetzt nach der jahrelangen Vorarbeit auch diesen Kompromiss der Bundesregierung ablehnt, riskiert, dass wegen der Kürze der verbleibenden Gesetzgebungszeit in dieser Legislaturperiode keinerlei Verbesserungen bei den Recyclingquoten mehr erreicht werden. Dann hieße es erneut, auf die nächste Legislaturperiode zu warten, und das wäre ein schwerwiegendes Versäumnis.

Zentrale Stelle und das Bekenntnis zu mehr Recycling

Tatsächlich wäre es die beste Variante, den im Bundeskabinett gefundenen Kompromiss jetzt ohne Veränderungen im Bundestag und Bundesrat zu beschließen: Die Entwicklung der Lizenzmengen im ersten Quartal 2017 zeigt einmal mehr, dass die Stabilisierung des privatwirtschaftlich organisierten Systemgeschäfts, nicht zuletzt auch wegen der neuen Anforderungen der 7. Novelle der Verpackungsverordnung aus dem Jahr 2014, erfreulicherweise gelingt. Über die Weiterentwicklung der Clearingstellenverträge wurden und werden die Melde- und Prüfrichtlinien im dualen System kontinuierlich verfeinert. Die Weiterentwicklung der Spielregeln und vor allem die wirksame Überwachung und Kontrolle durch eine zentrale Stelle muss diese Entwicklung jetzt weiter festigen. Die Schaffung der zentralen Stelle und das Bekenntnis zu mehr Recycling müssen noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Für die Weiterentwicklung der deutschen Kreislaufwirtschaft sowie für den Aufbau weiterer Recyclingkapazitäten und damit auch für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in diesem Bereich ist die zügige Weiterentwicklung des Verpackungsrechts unverzichtbar.

Impulse für das Kunststoffrecycling

Das Verpackungsgesetz bringt vor allem wichtige Impulse zur Ausweitung des Kunststoffrecyclings. Die Aufbereitung und Verwertung von Kunststoffabfällen in Deutschland leistet einen enormen Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zum Erreichen der Klimaschutzziele. Der BDE-Arbeitskreis Kunststoffrecycling hat deshalb in einem Strategiepapier die wichtigsten Ziele und Maßnahmen zur Stärkung des Kunststoffrecyclings zusammengefasst. Dazu zählen auch die ökologischen Vorgaben im Verpackungsgesetz.

Die Unternehmen im Bereich des Kunststoffrecyclings können aber nur dann die zur Steigerung der Recyclingleistung notwendigen Investitionen tätigen, wenn die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hierfür geschaffen werden. Dazu zählen vor allem die Stärkung der Absatzmärkte für Kunststoffrezyklate, die Verbesserung der Inputqualität und die Förderung recyclinggerechten Produkt- und Verpackungsdesigns, unter anderem über den Einsatz eines Labels für gut rezyklierbare Verpackungen.

 

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