Wertstoffgesetz: Zentrale Stelle – die Kritikpunkte

Gepostet von am 5. Feb 2016

Wertstoffgesetz: Zentrale Stelle – die Kritikpunkte

Die Zentrale Stelle: Allein der Wortlaut, ohne den genauen Kontext zu kennen, suggeriert, dass sie wichtig ist, dass sie im Mittelpunkt steht und dass sie sowohl eine Befugnis hat, als auch aussprechen kann. Der Wortlaut trügt nicht. Die Zentrale Stelle steht in der öffentlichen Diskussion genau dort, wo der Name vermuten lässt: im Zentrum.

Was sind die geplanten Aufgaben der Zentralen Stelle?

Hersteller

Will ein Hersteller Produkte mit Verpackungen in Umlauf bringen, muss er sich bei der Zentralen Stelle registrieren. Ist das geschehen, müssen die Hersteller jährlich umfangreiche Informationen an die Zentrale Stelle übermitteln. Sie haben anzugeben, welche Materialart und Masse die in Umlauf gebrachten Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen haben und auch, welchen Systemen sie Lizenzgebühren zahlen, um die Entsorgung und Wiederverwertung dieser sicherzustellen. Ist der Hersteller an keinem dualen System beteiligt, muss er angeben, welche und wie viele Verpackungen per Branchenlösung oder von ihm selbst zurückgenommen werden. Dadurch kennt die Zentrale Stelle die Zahlen über in Umlauf gebrachte Verpackungen und entsorgte Verpackungen – und das von jedem Hersteller.

Systeme

Nicht nur Hersteller sollen verpflichtet werden, Zahlen zu nennen. Auch die Systementsorger werden kontrolliert. Sie müssen eine bestimmte Menge an Wertstoffen sammeln und dem Recycling zuführen. Der Nachweis darüber ist einmal pro Jahr der Zentralen Stelle vorzulegen.

Weiters haben die Systeme ähnliche Informationen zu melden, wie die Hersteller. Auch sie müssen Materialart und Masse von Verkaufsverpackungen angeben, welche die Hersteller bei ihnen haben.

Außerdem müssen Systeme der Zentralen Stelle mitteilen, inwieweit die Aufwendungen für das Sammeln und Sortieren und die Wertschöpfung durch das Recyceln von Verpackungen die Bemessung der Lizenzgebühren beeinflussen, welche die Hersteller zahlen. Schließlich werden die dualen Systeme verpflichtet, durch die Bemessung des Lizenzentgelts Anreize für eine bessere Verwertbarkeit von gebrauchten Verpackungen zu schaffen. Das heißt: Recycelbare Verpackungen sollen weniger Lizenzgebühren kosten.

Der Haken an der Sache: Schon bisher wurden die Lizenzgebühren auf den Produktpreis und damit auf den Kunden abgewälzt. Laut dem Regierungsentwurf des Wertstoffgesetzes wird sich daran auch nichts ändern. Der Anreiz greift also ins Leere.

Was ist die Zentrale Stelle genau?

Die Zentrale Stelle ist eine von den Herstellern errichtete Stiftung. Sie soll gewährleisten, dass die Hersteller ihre Interessen einbringen können. Die dualen Systeme sind verpflichtet, sich entsprechend ihrem jeweiligen Marktanteil, an der Finanzierung der Stiftung zu beteiligen. Die Zentrale Stelle soll durch Neutralität einen fairen Wettbewerb sicherstellen. Systeme regeln zwar untereinander, wer in welchem Gebiet sammelt, doch die Ausschreibung für solche Aufträge, soll über eine von der Zentralen Stelle bereit gestellte Online-Plattform ablaufen.

Die Zentrale Stelle ist also ein Kontrollorgan. Sie soll ein reibungsloses Miteinander von Herstellern und dualen Systemen mitverwalten. Sie erhebt umfangreiche Informationen von Herstellern und Systemen, über Art und Masse der Verpackungen, die lizenziert wurden und über Art und Masse von Verpackungen, die später gesammelt wurden – und kontrolliert damit die Lizenzierung und die Entsorgung von Verpackungen. Und auch die Erfassung der Wertstoffe und welcher Anteil davon dem Recycling zugeführt wird, wickelt die Zentrale Stelle ab.

Begeisterung auf der einen Seite . . .

Richtig euphorisch reagierten Verbände von Handel und Industrie auf die Ankündigung, eine (von ihnen gegründete) Zentrale Stelle solle die Lizenzierung und Entsorgung von Verpackungen kontrollieren. Kein Wunder: Einerseits wird die privatwirtschaftliche Wertstofferfassung und -verwertung damit gesichert und manifestiert. Andererseits wird der ganze Ablauf von ihnen selbst – den Herstellern – kontrolliert.

. . . harsche Kritik auf der anderen

Umweltverbände und Kommunen stoßen sich an einer von den Privaten selbst kontrollierten Abfallwirtschaft. Und das mit politischer Rückendeckung. Denn die Bundesländer votierten letzte Woche im Bundesrat gegen die bisherigen Pläne des Bundesumweltministeriums für ein Wertstoffgesetz. Die Verantwortung für das Sammeln und Verwerten von Wertstoffen sollen nicht die dualen Systeme, sondern die Kommunen erhalten.

Und was hat die Zentrale Stelle damit zu tun? Diese soll es – geht es nach dem Bundestagsabgeordneten Peter Meiwald von den GRÜNEN – auch geben, wenn die Kommunen die Wertstofferfassung und -verwertung verwalten. Und zwar solle diese Zentrale Stelle eine staatliche Stelle sein, welche sich um ein reformiertes Lizenzgebührenmodell kümmern soll. Und zwar wünschen sich die GRÜNEN und viele Umweltverbände eine Ressourcenabgabe, um einen echten Anreiz zu schaffen, Verpackungsabfälle zu vermeiden.

 

Weitere Artikel zum Thema Zentrale Stelle:

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Quellen:

http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/wertstoffg_entwurf_bf.pdf

http://www.euwid-recycling.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/wertstoffgesetz-bundesrat-stimmt-fuer-laenderinitiative.html

http://wertstoffgesetz-fakten.de/category/akuelles/aus-dem-bundesrat/

http://www.peter-meiwald.de/abfall-und-verpackungen-in-kommunale-hand/

    2 Kommentare

  1. Hallo,

    interessante und informative Beiträge hier, super. Habe längere Zeit als stiller Gast nur mitgelesen und mich jetzt mal angemeldet.
    Ich würde mich freuen, wenn ihr bei Gelegenheit auch einmal auf meinem Blog zum Thema Textilreinigung vorbeischauen würdet.

    Alles Liebe

    Herbert

    Deoflecken

  2. Hallo,

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    Herbert

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