Klärschlamm als Dünger – Quantität statt Ressourceneffizienz?

Gepostet von am 14. Feb 2017

Klärschlamm als Dünger – Quantität statt Ressourceneffizienz?

Das Bundesumweltministerium will die Klärschlammverwertung neu ordnen: Als Dünger soll er künftig nicht mehr verwendet werden dürfen, wenn die Kläranlage eine bestimmte Größe überschreitet, der enthaltene Phosphor soll stattdessen zurückgewonnen werden. Dabei wäre es viel sinnvoller, für eine bodenbezogene Verwertung zuerst auf die Qualität des Klärschlamms zu achten und nicht als erstes auf die Größe der Kläranlage.

Im Januar 2017 hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung beschlossen. Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat steht noch aus.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. steht dieser Verordnung kritisch gegenüber. Zwar ist es richtig, Phosphor und andere Nährstoffe verstärkt zurückzugewinnen und zu nutzen – dieses gebietet allein schon das Kreislaufwirtschaftsgesetz mit Abfallhierarchie sowie sämtliche Umwelt- und Klimaschutzvorgaben zur Ressourcen- und Energieeffizienz. Deshalb muss man aber noch lange nicht die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beenden. Aus Sicht des BDE verstößt der Kabinettsbeschluss gegen EU-Recht, insbesondere die Abfallhierarchie und die EU-Klärschlammverordnung. Das wurde mittlerweile auch durch ein juristisches Gutachten bestätigt.

Klärschlamm: 50.000 Einwohner sind das Grenzkriterium!?

Kernpunkte der Verordnung sind, dass Klärschlämme aus Anlagen ab einer Größe von mehr als 50.000 Einwohnerwerten (EW) zukünftig nicht mehr bodenbezogen verwertet werden dürfen. Stattdessen müssen die Kläranlagenbetreiber, sofern ein gewisser Mindestgehalt gegeben ist, Phosphor zurückgewinnen und diesen einer Verwertung zuführen. Je nach Größe der Kläranlage gibt es einen Übergangszeitraum von zwölf oder 15 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung. In diesem Zeitraum dürfen die Schlämme, wenn sie die verschärften Anforderungen an die Qualität noch einhalten, bodenbezogen verwertet werden. Die bodenbezogene Verwertung ist weiterhin auch für Anlagen bis 50.000 EW möglich. Das Problem: Künftig soll für die Frage, ob Klärschlämme als Dünger aufs Feld dürfen, nicht eher deren Qualität, sondern die Größe der Kläranlage entscheidend sein.

Landwirtschaftliche Verwertung qualitativ hochwertiger Schlämme fortführen

Dabei besteht ein breiter Konsens bei den Betroffenen, dass die bodenbezogene Verwertung fortgesetzt werden sollte. So haben elf Verbände – darunter die kommunalen Spitzenverbände, die maßgeblichen Betreiberverbände, die Anwender und Qualitätssicherer – ein Eckpunktepapier unterzeichnet, in dem die Fortsetzung der landwirtschaftlichen Verwertung von qualitativ hochwertigen Klärschlämmen gefordert wird. Dieser Punkt wird im Kabinettsbeschluss zu wenig bis gar nicht berücksichtigt.

Eine traurige Entwicklung, denn nicht die Größe der Anlage sollte darüber entscheiden, ob der Klärschlamm auf das Feld darf, sondern seine Qualität. Diese wiederum ist von der Größe der Anlage unabhängig. Deshalb ist es unverständlich, wieso hochwertige Klärschlamme nicht zum Düngen verwendet werden sollen, nur weil sie aus einer zu großen Anlage stammen.

Ressourceneffizienz muss in den Vordergrund rücken

Und es gibt noch ein weiteres Problem: Statt den Phosphor aus dem Klärschlamm gleich als Dünger zu nutzen, wird er dem Stoffkreislauf durch die sogenannte Rückgewinnung künstlich entzogen. Deshalb muss der Begriff „Phosphorrückgewinnung“ so definiert sein, dass er die landwirtschaftliche und landbauliche Verwertung umfasst, da auch mit diesen Methoden Phosphor zurückgeführt wird.

Wirklich ressourceneffizient wäre es, den Phosphor verpflichtend nur aus den Schlämmen herauszuholen, die qualitativ nicht hochwertig genug sind, um bodenbezogen verwertet werden zu können. In Verbindung damit, dass die bodenbezogene Phosphornutzung als Teil der Kreislaufwirtschaft anerkannt wird, würden so die höchsten Mengen an Phosphor genutzt werden. Der Ressourcenschutz würde tatsächlich Einzug in die Verordnung finden.

Der BDE wird das parlamentarische Verfahren eng begleiten.

 

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