Deponierungsverbot für Europa: Verwertung von Siedlungsabfall „Made in Germany“ – Teil 1

Anlässlich des Klimaschutzgipfels im marokkanischen Marrakesch und des Inkrafttretens des Weltklimavertrags hatte der BDE, der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V., gefordert, die Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle in Europa zu verbieten. Was das für den Klimaschutz und die Abfallpolitik der europäischen Staaten bedeutet und was es bräuchte, um dieser Forderung nachzukommen, das will ich in einer kleinen Artikelserie klären. In Teil 1 zeige ich euch, wie wir hierzulande Siedlungsabfall großteils verwerten beziehungsweise vorbehandeln, bevor wir ihn deponieren. In Teil 2 beschreibe ich, wie Europa mit Siedlungsabfall umgeht, dabei nenne ich euch auch europäische Deponiesünder. Um deutsche Deponiesünden und daraus resultierende Altlasten geht’s dann in Teil 3.
Für mehr Klimaschutz weniger unbehandelten Siedlungsabfall deponieren
Mit einem Deponierungsverbot unbehandelter Siedlungsabfälle, so sagte BDE-Präsident Peter Kurth in der entsprechenden Pressmitteilung (wir berichteten hier), ließen sich europaweit bis zum Jahr 2020 bis zu 192 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente einsparen. Das entspreche laut Kurth mindestens 24 Prozent auf die gemäß dem gemeinsamen Minderungsziel 2020 noch zu reduzierenden 600 Millionen Tonnen CO2-Äquvialente, wie aus einer Studie von BDE, Bundesumweltamt und Bundesumweltministerium hervorgehe.
BDE-Präsident Kurth hatte seine Forderung mit einem Verweis auf die erheblichen Einsparungen von Treibhausgasen begründet, die die deutsche Entsorgungswirtschaft bislang erzielt hat: Allein in Deutschland sei der Ausstoß an CO2-Äquivalenten demnach von 39 Millionen Tonnen 1990 um 67 Prozent auf nur noch 13 Millionen Tonnen 2013 gesenkt worden, woran das seit 2005 in Deutschland geltende Deponierungsverbot für nicht vorbehandelte Siedlungsabfälle den größten Anteil gehabt hätte.
Zur Lage der deutschen Deponienation
Die Bundesrepublik Deutschland gilt als Vorbild in Sachen Deponierung von Siedlungsabfall. Schauen wir deshalb zuerst einmal, was uns zu einem Vorbild macht. Die aktuelle Deponiesituation lässt sich ganz gut mit folgenden Grafiken beschreiben:
Wie viel Siedlungsabfall fällt in Deutschland an?
Als erstes zeige ich euch, mit wie viel Abfall wir es hierzulande alljährlich zu tun haben. Die türkis markierten Anteile der Balken sind die sogenannten Siedlungsabfälle, um die es in der Forderung des BDE geht. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bezeichnet „Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen sowie hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbe und Industrie“ als Siedlungsabfall. Darunter verstehe man demnach Abfälle aus Praxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindergärten. Ferner gehörten laut BMUB auch Sperrmüll, Marktabfälle, Straßenkehricht, Bioabfälle sowie getrennt erfasste Wertstoffe wie Glas und Papier zum Siedlungsabfall. Ebenso wie Fäkalien und Klärschlämme. In 2014 produzierten die Deutschen 51,1 Millionen Tonnen solchen Siedlungsabfalls. Nur zum Vergleich: Ein Elefant bringt fünf, sechs Tonnen auf die Waage. Unser Siedlungsabfall entspräche demnach dem Gewicht von 8,5 Millionen Elefanten. Unvorstellbar, oder?
Welche Verwertungsquoten haben wir aktuell bei Siedlungsabfall?
Die nächste Grafik zeigt, was wir aus dem Siedlungsabfall machen. Die Verwertung desselben steigt stetig, wie ihr an der türkisfarbenen Linie ablesen könnt. Die Verwertungsquote von Siedlungsabfall lag 2014 demnach bei 88,2 Prozent.
Zur Verwertung zählen laut BMUB „alle Maßnahmen zur Nutzung der im Abfall enthaltenen Wertstoffe beziehungsweise Energiepotenziale“. Ziel sei es demnach, „die Abfallwirtschaft zu einer Quelle für die Beschaffung von Rohstoffen und für die Produktion von Gütern fortzuentwickeln“. Verwertung geschieht entweder stofflich oder energetisch. Nur das, was sich weder stofflich noch energetisch verwerten lasse, landet auf einer Deponie. Die entsprechende Ablagerungsquote für Siedlungsabfall betrug laut der folgenden Grafik 0,2 Prozent 2014.
Wie sieht die Kassifizerung der Deponietypen aus?
Hierzulande gilt, dass sämtliche Abfälle sowie sogenannte Abfallgemische mit einem organischen Anteil von mehr fünf Prozent nach den Regelungen der Deponieverordnung vor der Ablagerung behandelt werden müssen. Die Deponierverordnung als Teil des deutschen Abfallrechts legt fest, welche Abfälle auf welche der unterschiedlich ausgestatteten Deponietypen kommen dürfen. Die folgende Klassifizierung gibt euch einen Überblick zu den Deponietypen:
- DK 0: Deponie für sogenannte Inertabfälle (gering belastete mineralische Abfälle)
- DK I: Deponie für nicht gefährliche Abfälle (mit sehr geringem organischen Anteil)
- DK II: Deponie für nicht gefährliche Abfälle (mit geringem organischen Anteil)
- DK III: Deponie für gefährliche Abfälle
- DK IV: Untertagedeponie
Wer mehr zu den vorgenannten Deponietypen wissen will, liest hier weiter. An dieser Stelle nur so viel: „Nicht gefährliche Abfälle“ wie behandelter Siedlungsabfall, der verbrannt oder mithilfe großtechnischer Kompostierung gerottet wurde, darf bei uns auf Deponien des Typs I und II.
Ein Blick auf die nächste Grafik (Quelle: Statista) zeigt, wie viele Mülldeponien in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2014 betrieben wurden.
Fazit: Wie deponiert Europa Siedlungsabfälle? – Die Frage beantworte ich euch im nächsten Teil dieser Artikelreihe.
Vorab nur so viel: Die Europäische Umweltagentur (EEA) veröffentlichte gerade Zahlen, die belegen, dass der Anteil der deponierten Siedlungsabfälle in den EEA-Mitgliedstaaten in den vergangenen zehn Jahren deutlich zurückgegangen ist. Demnach sank die Deponierungsquote von Siedlungsabfall von 49 auf 34 Prozent. In 27 von 32 Mitgliedstaaten sei die Deponierung somit rückläufig. Zugleich hätten die EEA-Staaten ihre Recyclingquoten für Siedlungsabfälle von 23 auf 33 Prozent gesteigert. Ob das reicht, um das europäische Ziel von 50 Prozent bis zum Jahr 2020 erreichen? Bleibt dran!
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