Bringt das Wertstoffgesetz Verbesserungen bei der Produktverantwortung?

Gepostet von am 29. Sep 2015

Bringt das Wertstoffgesetz Verbesserungen bei der Produktverantwortung?

Wer nach Verbesserungen in Sachen Produktverantwortung fragt, geht davon aus, dass es am Status quo etwas zu verbessern gibt. Um ihre Verbesserungswürdigkeit beurteilen zu können, muss man die aktuellen Verhältnisse in der deutschen Abfallwirtschaft kennen. Das Ganze dann auf ein neues Wertstoffgesetz zu beziehen, das bisher nur an Eckpunkten erkennbar ist, scheint ein schwieriges Unterfangen. Dennoch, ich will’s mal versuchen.

Wer trägt in Deutschland die Produktverantwortung?

Derzeit trägt hierzulande ein Hersteller die Verantwortung für sein Produkt. Das ist gesetzlich so festgehalten im „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen“, das kurz auch nur „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ (KrWG) genannt wird. Schon der Name des Gesetzes lässt erkennen, dass die Produktverantwortung, die

  • die Planung,
  • die Herstellung,
  • den Gebrauch
  • und die Entsorgung

des Produktes umfasst, einer ökologischen Verträglichkeit unterworfen wird. Theoretisch zumindest. Wer Näheres zum erwähnten Gesetzestext wissen will, kann meinen Blogpost „Produktverantwortung: (K)Eine Sache von Hersteller und Verbraucher?“ hier auf dem Wertstoffblog lesen.

Die Produktverantwortung ist demnach in der Abfallwirtschaft verankert. Ob das sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln. Zumindest hege ich solange Zweifel, bis die Kreislaufwirtschaft tatsächlich rund läuft, um das einmal ganz platt auszudrücken.

Kreislaufwirtschaft vs. Linearwirtschaft

Theoretisch wäre das dann der Fall, wenn eingesetzte Rohstoffe über den Lebenszyklus einer Ware hinaus erneut komplett in den Produktionsprozess zurückgelangten. Und davon sind wir hierzulande weit entfernt, wie Zahlen belegen. Zum Beispiel die in der neuen Studie der Bertelsmann Stiftung „Die nachhaltigen Entwicklungsziele der UN: Sind die Industriestaaten bereit?“, die in einer deutschen Zusammenfassung als PDF zum Download bereit steht.

Offensichtlich weiter als einige andere Länder von der Kreislaufwirtschaft entfernt, sind wir vielmehr noch immer das, was die Geisteswissenschaften eine „Wegwerfgesellschaft“ und die Ökonomen eine „Linearwirtschaft“ nennen. Denn bei uns wird nach wie vor ein Großteil der Rohstoffe nach der Nutzung verbrannt oder schlimmer noch deponiert – auch wenn das Deponieren nicht auf heimischen Boden geschieht, sondern dort, wohin auch immer ins Ausland wir unsere problematischen Abfälle exportieren. Eine runde Sache im Sinne eines Wertstoffkreislaufs ist unser Umgang mit Rohstoffen, ihre Verwertung und Wiederverwertung also nicht.

Ändert sich die Produktverantwortung mit dem neuen Wertstoffgesetz?

Das neue Wertstoffgesetz soll uns der Kreislaufwirtschaft näher bringen. Von ihm sind bisher nur wenige Eckpunkte bekannt, die man hier nachlesen kann. Veröffentlicht wurde das Eckpunktepapier im Juni des laufenden Jahres von der großen Regierungskoalition. Eckpunkt 3 lautet: „Erweiterung der bestehenden Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber.“ Im zugehörigen Text steht Folgendes:

„Die nach der Verpackungsverordnung bestehende Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber für Verpackungen wird auf die stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbunden ausgeweitet. Das bedeutet, dass die Inverkehrbringer zukünftig ihre Pflichten umfassend sowohl bezüglich der Sammlung als auch bezüglich der anschließenden Sortierung und Verwertung wahrzunehmen haben – und auch die damit zusammenhängenden Kosten zu tragen haben. Die Finanzierung der Sammlung der wertstoffhaltigen Abfälle würde – wie bisher – über ein Lizenzentgelt erfolgen, das von den Inverkehrbringern von Verpackungen und – aufgrund der erweiterten Produktverantwortung – auch von stoffgleichen Nichtverpackungen an die dualen Systeme zu leisten ist. Da es sich um ein grundsätzlich privat organisiertes System handelt, wird auch keine Überlassungspflicht an die dualen Systeme begründet. Insoweit entspricht ein derartiges Modell den Prinzipien der europäischen Grundfreiheiten.“

Die Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber wird demnach ausgedehnt: von Verpackungen (Stand heute) auf stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbunden. Was bedeutet das für den Verbraucher? Das bedeutet, dass künftig nicht nur die Plastikverpackung eines Joghurts, sondern auch die ausrangierte Plastikschüssel oder der Plastikkleiderbügel in eine dann nicht mehr „Gelbe Tonne“, sondern „Wertstofftonne“ genannte Sammeltonne darf. Heute noch als „intelligente Fehlwürfe“ bezeichnete Fehlsortierungen der Verbraucher wären damit mehr als erwünscht. Die Hersteller bezahlen über Lizenzen, die sie käuflich erwerben, dafür, dass das Duale System den somit vielfältigeren Inhalt der Wertstofftonne entsorgt.

Ist ein Wertstoffgesetz wie das geplante unser bester Wurf?

Noch ist das Erweitern der Verantwortung der beste Weg zum Ziel Kreislaufwirtschaft? Oder anders gefragt: Ist ein Wertstoffgesetz mit solchem Inhalt tatsächlich der beste Wurf – oder nur einer mit halber Kraft, da er mit seinen Paragrafen nur die Umsetzung des kleinsten gemeinsamen Nenners derer, die am Prozess beteiligt sind, erfasst?

Ist nicht ein Grund für den Ruf nach einer wertstoffschätzenden Neuordnung im Land der, dass die Wertstoffe mithilfe des derzeitigen Erfassungssystems offensichtlich nicht in dem Maß und in der Form erfasst werden, wie es theoretisch möglich wäre?

Ich befürchte, dass ein wie das entsprechend der bisher bekannten Eckpunkte ausformulierte Wertstoffgesetz uns einer Kreislaufwirtschaft nicht weit genug näher bringt.

Ich vergleiche solche halbherzigen Würfe gerne mit der Anschaffung einer neuen Heizung – übrigens ein Thema, das gar nicht so weit weg vom Abfallthema ist: Wer heute über die Erneuerung seiner Heizung entscheidet, kann sich zwischen hochmodernen und auf ihre Weise sicher effizienten, aber immer noch fossilen Gas- beziehungsweise Öl-Heizungen oder ebenso hochmodernen und nicht minder effizienten Heizungen mit Erneuerbaren Energien entscheiden. Das „Für“ für eine moderne Gas- oder Ölheizung senkt die Emissionen. Soviel steht fest. Aber es stabilisiert auch das System fossile Heizung um weitere 20, 30 Jahre. Wohingegen man mit einem „Für“ für eine Heizung mit Solarthermie sofort in Erneuerbare Energie investiert und damit in eine nachhaltige Zukunft mit null Emissionen.

Selbstverständlich würde die Entsorgung des mangelhaften (Dualen) Systems aktuell mehr Arbeit bedeuten. Doch sie wäre konsequent.

Mein Fazit:

  • Schon heute läuft das Wertstoffentsorgungssystem, das Duale, auch dank meiner intelligenten Fehlwürfe. Ähnlich würde es mit einem derart neu formulierten Wertstoffgesetz weiter laufen – zwar nicht rund, aber linear.
  • Als Verbraucher würde ich von der Umsetzung der neu geschriebenen Gesetzesparagrafen wohl kaum etwas spüren. Mein Müll würde wie heute weggeholt. Sauber!
  • Aber nicht vergessen: Die Finanzströme zwischen den Herstellern und den Entsorgern im Dualen System verliefen nach dem neuen Gesetz anders.

Ganz ehrlich? So ein neues Wertstoffgesetz wäre in dieser Frage nur den Buchstaben nach nachhaltiger als das, was wir bisher an Abfallwirtschaftsgesetzen haben. Seine Umsetzung wäre nicht wirklich nachhaltiger. Was ich brauche, wäre ein anderer Wurf: einer mit ganzer Kraft. Einer, der ins Ziel trifft. Und zwar wirklich nachhaltig.

 

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    1 Kommentar

  1. Liebe Doreen,

    im letzten Jahr habe ich meine Masterarbeit zu dem Thema geschrieben. Bis dahin war ein Wertstoffgesetz noch für Herbst angekündigt. Für Herbst 2014! Die Katastrophe, auf die die dualen Systeme zuschlitterten, konnte 2014 gerade eben noch abgewendet werden und die sechste und siebte Novelle der VerpackV, die nahezu gleichzeitig in Kraft getreten sind, stopfte erneut Lücken, die es den korrupten dualen Systemen möglich machten, sich auf Kosten der Verbraucher zu bereichern und gegenseitig zu betrügen. Dass der Gesetzgeber nun ernsthaft glaubt, ein solches System durch eine Erweiterung der Aufgaben der dualen Systeme zu heilen, ist mir einigermaßen unbegreiflich.

    Muss man in Deutschland wirklich nur lange genug beweisen, dass man in der Lage ist, jegliches Schlupfloch zu nutzen, welches der Gesetzgeber lässt und damit gleichermaßen den Verbraucher und die Konkurrenz betrügen kann, um von eben diesem Gesetzgeber mit umfassenderen Aufgaben betraut zu werden?

    Es ist ja nicht so, dass der Streit der dualen Systeme untereinander einzig im letzten Jahr eskalierte. Nur wenige Jahre zuvor konnten ähnliche Probleme nur mit Hilfe einer Novelle der VerpackV gelöst werden. Während ich das Thema erarbeitete, konnte ich nur immer wieder den Kopf schütteln. Noch dazu, weil das System so undurchsichtig ist, dass es mich einige Anstrengungen kostete, überhaupt dahinter zu steigen, wie es funktioniert… oder eben nicht funktioniert.

    Ganz gleich, wer die Organisationsverantwortung für die Wertstoffsammlung in der Zukunft bekommt, es sollten endlich nachvollziehbare Verwertungsquoten festgelegt werden. Die Stoffströme sollten dabei nicht nur bis in die erste Anlage verfolgt, sondern lückenlos nachgewiesen werden können, um genau zu ermitteln, was tatsächlich recycled und welcher Anteil lediglich energetisch „verwertet“ wurde. Verwertungsquoten die über 100 % hinausgehen jedenfalls, führen eine Kreislaufwirtschaft ad absurdum.

    Was das Thema Produktverantwortung angeht, so geht es mir einfach nicht in den Kopf, warum dieses Pferd von hinten aufgezäumt wird. Muss tatsächlich die Abfallwirtschaft den Herstellern die Kosten für die Entsorgung vor Augen führen, um sie dazu zu bringen, ökologischer zu produzieren? Ich bin ganz und gar nicht von der Lenkungswirkung einer Lizenzabgabe auf eine Verpackung oder ein Produkt überzeugt, da der Hersteller diese Kosten schlicht an den Verbraucher weitergibt. 2-3 Cent pro Produkt oder Verpackung? Das fällt dem Verbraucher kaum auf. Produktverantwortung sollte beim Inverkehrbringer anfangen: finanzielle Nachteile für besonders umweltschädliche Produkte, so dass einem ökologisch produzierenden Hersteller tatsächlich ein Wettberwerbsvorteil entsteht. Die Beweislast muss dabei beim Hersteller liegen. Dies fördert innovative Produktgestaltung und den Willen Alternativen zu finden und sich schon vor der Herstellung eines Produktes mit den Entsorgungswegen auseinanderzusetzen.
    Ich bin jedenfalls gespannt, wie es weiter geht mit der Wertstoffwirtschaft in Deutschland.
    Viele Grüße, Coco

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