Historie III: DSD/Grüner Punkt – Die Kartellstrafe

Gepostet von am 29. Okt 2015

Historie III: DSD/Grüner Punkt – Die Kartellstrafe

„Mitbewerber wurden behindert.“

Missbrauch der Monopolstellung

Es war der 20. April 2001 als die Europäische Kommission feststellte, dass das Duale System Deutschland (DSD) seine marktbeherrschende Stellung in der Rücknahme, Entsorgung und Wiederverwertung von Verkaufsverpackungen missbrauchte. Und zwar behinderte das Zeichen der Grüne Punkt den Markteintritt von Mitbewerbern.

Dieses Urteil kam weder überraschend, noch plötzlich. Bereits kurz nach Gründung der DSD GmbH hegten die deutsche Wettbewerbsbehörde und Brüssel öffentlich Bedenken an der Monopolstellung des Unternehmens. Während Erstere kritisierten, Firmen mit eigenen Entsorgungskonzepten würden ausgeschlossen und der Wettbewerb um neue Entsorgungs- und Recyclingtechniken würde behindert, wandte die EU ein, ausländische Hersteller, die den Grünen Punkt nicht auf ihren Produkten hätten, würden diskriminiert.

Bestätigung durch EuGH

Es folgten zahlreiche informelle Gespräche zwischen DSD und der EU-Kommission, bevor schließlich am 25. Oktober 1996 das formelle Prüfverfahren eröffnet wurde. Mehr als drei Jahre später fand eine formelle Beschwerde über DSD den Weg zur Europäischen Kommission. Eingereicht haben sie die Hersteller von den Haarpflegeprodukten L’Oréal, Wella, Goldwell, Schwarzkopf, der Industrieverband Friseurbedarf sowie der Entsorgungsdienstleister Vfw. Diese wollten die Entsorgung und das Recycling der Haarpflegeprodukte selbst organisieren, sahen sich aber durch den Grünen Punkt behindert. Dieser würde die Etablierung einer konkurrierenden Abfallentsorgung verhindern; so der Vorwurf.

Unter Kritik standen auch lange Zeit die Langzeitverträge der DSD mit ihren Versorgungspartnern. Diese hatten eine so lange Laufzeit, dass die EU-Kommission den Wettbewerb gehemmt sah. Daher verkürzte die DSD die Laufzeit der Verträge um mehrere Jahre. Was blieb, ist der Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch den Grünen Punkt. Am 16. Juli 2009 hat der Europäische Gerichtshof die Einwände von DSD zurückgewiesen und das Urteil der Europäischen Kommission bestätigt.

Vom Bundeskartellamt geduldet

Aber nicht nur auf europäischer, auch auf nationaler Ebene hatte die DSD GmbH mit Widerstand zu kämpfen. Ab dem Jahr 1991 war sie vom Bundeskartellamt per Bescheid geduldet. Die DSD wurde vom Kartellverbot ausgenommen, weil sie als nützlich für die Allgemeinheit galt. Diese Duldung war allerdings an die Begrenzung der Tätigkeit des Unternehmens gebunden. Bestrebungen der DSD, ihre Tätigkeitsfelder zu erweitern, stießen beim Kartellamt auf Widerstand.

Im Jahr 2002 wollte das Kartellamt die Duldung der DSD überprüfen. „Wir sind fest entschlossen, das wettbewerbliche Manko in der Entsorgungswirtschaft aufzulösen“, meinte der damalige Chef des Kartellamts Ulf Böge, bezogen auf die 95 Prozent Marktanteil der DSD.

Das Verfahren des Bundeskartellamts

Bereits ein Jahr davor wurden die Geschäftsräume des Unternehmens durchsucht. Grund dafür war der Vorwurf, die DSD und andere Firmen hätten dazu aufgerufen, die Entsorgung von Verpackungen durch andere Anbieter zu boykottieren.

Im Januar 2003 verhängte das Bundeskartellamt Geldstrafen in Höhe von insgesamt 4,4 Millionen Euro gegen die DSD und andere Unternehmen. Laut Erkenntnissen des Amts hatte das Kartell versucht, den Entsorgungsmarkt gegen Konkurrenten abzuschotten. Der Aufruf zum Boykott wurde als erwiesen angesehen. Und zwar hatten die Drogeriemarktketten Schlecker und dm vor, mit dem DSD-Konkurrenten Belland Vision zusammenzuarbeiten. Um das zu verhindern, habe die DSD zum Boykott aufgerufen, den Metro und die Bundesvereinigung der Deutschen Handelsverbände umgesetzt hätten.

Weiters habe sich die DSD GmbH beim Aufbau eines alternativen Abfallrückholsystems in Hessen durch die Firma Landbell quer gelegt. Die Mitbenutzung der Abfallsammeleinrichtungen wurde dem Konkurrenten untersagt. Das Bundeskartellamt gab damit klar zu verstehen, dass ihr dieses Kartell ein Dorn im Auge war und dass die daraus resultierenden, wettbewerbsvernichtenden Praktiken nicht geduldet würden.

Letztendlich mussten die Verbände und Unternehmen wegen des angeblichen Boykotts zu Lasten der Landbell AG und der BellandVision GmbH keine Bußgelder bezahlen und wurden vom Vorwurf des Boykotts freigesprochen. Die von DSD-Vertretern getätigten Äußerungen über die beiden Firmen seien nicht unbillig im Sinne des Kartellrechts gewesen, entschied der Bundesgerichtshof. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte 2005 damit die entsprechenden Freisprüche des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom Oktober und November 2004.

Das Monopol ist gefallen

Die Folge war dennoch eine Umstrukturierung des Unternehmens DSD. Bislang waren einige Großunternehmen Aktionäre als auch Kunden. Diese Verflechtung hemmte den Wettbewerb. Allmählich fanden auch Konkurrenten einen Platz im Markt – auch wenn dieser zunächst noch klein war. Der erste weitere Entsorgungssystembetreiber wurde 2003 in Hessen zugelassen: Die Landbell AG, welche seit 2006 auch bundesweit tätig ist. Inzwischen wurden noch rund zehn weitere Anbieter zugelassen.

 

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Quellen:

Tina Emslander: Das duale Entsorgungssystem für Verpackungsabfall – ein effizientes Regulierungsinstrument? (1995) Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH. Link: https://books.google.de/books?id=l57vBgAAQBAJ&pg=PA66&lpg=PA66&dq=duales+system+deutschland+1991&source=bl&ots=SjSmezlX2k&sig=o0Sc0jGEfLoVNKASQSWrndIjbS0&hl=de&sa=X&ved=0CFQQ6AEwCWoVChMI0di2m6i9yAIVw3EUCh1bmQVm#v=onepage&q=duales%20system%20deutschland%201991&f=false

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-01-1279_de.htm

http://curia.europa.eu/juris/celex.jsf?celex=62007CJ0385&lang1=de&type=TXT&ancre=

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CCMQFjAAahUKEwjzjoC8mOHIAhXHvxQKHSB_Btw&url=http%3A%2F%2Feuropa.eu%2Frapid%2Fpress-release_IP-01-584_de.pdf&usg=AFQjCNGzvaPEQFh9R_w8sanafzixZ–Eyw

http://www.handelsblatt.com/archiv/entsorgungs-monopol-koennte-fallen-kartellamt-geht-gegen-duales-system-vor/2191878.html

http://www.welt.de/print-welt/article350861/Muell-Kartell-soll-Millionenstrafe-zahlen.html

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/entsorger-der-gruene-punkt-oeffnet-sich-dem-wettbewerb-1191242.html

https://beck-online.beck.de/Search/HitlistSearch?QUERY=(staxrechtsgebiet1:%22HaWiR.KartellR%22%20AND%20domain:%22becklink%22)&HITLISTHEAD=Fachnews%20aus%20dem%20Bereich%20Kartellrecht,%20EG-Kartellrecht&pagenr=1&docId=57615407&showContext=True&ADDFILTER=bezugsdatumnorm:[20000101%20TO%2020051231]

EUWID Nr 45 vom 8.11.2005

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